Der Fristenrechner
4. Ergebnis der Berechnung der individuellen Fristen zur Wahl des Betriebsrates
Frist, Ereignis, Rechtsgrundlage
Frist
Ereignis
Rechtsgrundlage
Spätester Termin zur Bestellung des Wahlvorstandes durch den BR
§ 16 I 1 BetrVG
aas-Tipp:
Legen Sie den Termin auf 3-6 Monate vor der Frist () fest
Erste Sitzung des Wahlvorstands
(1-3 Tage später)
(1-3 Tage später)
Weitere Handlungen bis zur Einleitung der Wahl
Besuch einer Wahlvorstandschulung
Organisatorische Vorbereitungen
Maßnahmen zur Einleitung der Wahl
Einleitung der Wahl
Auslegung eines Abdrucks der Wählerliste und der Wahlordnung an geeigneter Stelle / ggf. Bekanntmachung im Intranet
§ 2 IV WahlO
aas-Tipp:
Legen Sie den Termin eine Woche früher
Erlass und Bekanntmachung des Wahlausschreibens (=Einleitung der Wahl) nach Ermittlung der auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsitze
§ 3 I WahlO
aas-Tipp:
Legen Sie den Termin eine Woche früher
Ende der Einspruchsfrist gegen die Wählerliste (bei tatsächlichem Erlass des Wahlausschreibens zum letzten möglichen Zeitpunkt)
§ 4 I WahlO
aas-Tipp:
Legen Sie den Termin eine Woche früher
Ende der Einreichungsfrist für die Vorschlagslisten
§ 6 I WahlO
aas-Tipp:
Legen Sie den Termin eine Woche früher
Unverzügliche Prüfung der Vorschlagslisten, möglichst innerhalb von 2 Arbeitstagen
§ 7 II WahlO
Frist für Beseitigung heilbarer Mängel von Vorschlagslisten: 3 Arbeitstage ab Beanstandung eingereichter Vorschlagslisten
§ 8 II WahlO
Auslosung der Ordnungsnummern der Vorschlagsliten
§ 8 II WahlO
aas-Tipp
Sobald die Einreichungsfrist oder Frist zur Behebung "heilbarer Mängel" abgelaufen ist
Späteste Bekanntmachung der gültigen Vorschlagslisten
§ 10 II WahlO
aas-Tipp
Sobald die Einreichungsfrist oder Frist zur Behebung "heilbarer Mängel" abgelaufen ist
Späteste Bekanntgabe der Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerliste
§ 4 II WahlO
Wahltag und spätester Abgabetermin für die Briefwahlunterlagen sowie späteste Berichtigung oder Ergänzung der Wählerliste
§ 3 I WahlO,
§ 4 III WO,
§§ 25 I, 26 WahlO
§ 4 III WO,
§§ 25 I, 26 WahlO
Stimmauszählung unverzüglich nach Abschluss der Wahl
§ 13 WahlO
Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses: Erstellung der Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten
§§ 16, 17 I, 23 WahlO
Ablauf der 3-tägigen Erklärungsfrist über die Ablehnung der Wahl: 3 Tage nach Zugang der Wahlbenachrichtigung
§ 17 I WahlO
Unverzüglich nach Feststellung der Gewählten: Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch zweiwöchigen Aushang
§ 18 WahlO
Unverzüglich: Übersendung einer Abschrift der Wahlniederschrift an Arbeitgeber und Gewerkschaften
§ 18 BetrVG
Spätester Zeitpunkt zur Einberufung der konstituierenden Sitzung des neu gewählten BR
§ 29 I BetrVG
Ablauf der Frist zur Anfechtung der Wahl: 2 Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 19 II BetrVG
4. Ergebnis der Berechnung der individuellen Fristen zur Wahl des Betriebsrates
Frist, Ereignis, Rechtsgrundlage
Frist
Ereignis
Rechtsgrundlage
Spätester Termin zur Bestellung des Wahlvorstandes durch den BR
§ 16 I 1 i.V.m.
§ 17a Nr.1 BetrVG
§ 17a Nr.1 BetrVG
aas-Tipp:
aas-Tipp: Legen Sie den Termin auf 3-6 Monate vor der Frist () fest
Erste Sitzung des Wahlvorstands
(1-3 Tage später)
(1-3 Tage später)
Weitere Handlungen bis zur Einleitung der Wahl
Besuch einer Wahlvorstandschulung
Organisatorische Vorbereitungen
Maßnahmen zur Einleitung der Wahl
Einleitung der Wahl
Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands:
Erlass und Bekanntmachung des Wahlausschreibens
Erlass und Bekanntmachung des Wahlausschreibens
§§ 36 II WahlO
aas-Tipp:
Legen Sie den Termin auf 4 Wochen vor der Wahl fest
Am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens: Auslegung eines Abdrucks der Wählerliste und der Wahlordnung an geeigneter Stelle/ggf. Bekanntmachung im Intranet
§ 2 IV, 36 I WahlO
3 Tage nach Erlass des Wahlausschreibens: Ende der Einspruchsfrist gegen die Wählerliste (schriftlich beim Wahlvorstand)
§§ 36 I 3, 30 II, 4 II WahlO
Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge einschließlich eventueller Nachfrist zur Behebung heilbarer Mängel
§§ 36 V, 33 I, 7, 8 WahlO
Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge: Bekanntmachung der gültigen Vorschläge
§ 36 V 3 WahlO
22.12.2202
Frist zur Stellung eines Antrags auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
§§ 36 IV, 35 I 2 WahlO
22.12.2202
Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats
§ 36 I 2 WahlO, § 14a III BetrVG
Öffentliche Stimmauszählung unverzüglich nach Abschluss der Wahl (einschließlich nachträglicher schriftlicher Stimmabgabe)
§§ 36 IV, 34 III-V, 35 III, 35 IV WahlO
Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses: Erstellung der Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten
§§ 36 IV, 34 V, 22, 23 II WahlO
3 Tage nach Zugang der Benachrichtigung der Gewählten: Ablauf der Erklärungsfrist über die Ablehnung der Wahl
§§ 36 IV, 34 V, 22, 23 II WahlO
Unverzüglich nach Feststellung der Gewählten: Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch zweiwöchigen Aushang
§§ 36 IV, 34 V, 23 I, 18 WahlO
Vor Ablauf einer Woche nach Abschluss der Wahl: Einberufung der konstituierenden Sitzung des neugewählten Betriebsrats
§ 29 I BetrVG
Ablauf der Frist zur Anfechtung der Wahl: 2 Wochen ab Bekanntgabe der Wahlergebnisse
§ 19 II 2 BetrVG
4. Ergebnis der Berechnung der individuellen Fristen zur Wahl des Betriebsrates
Frist, Ereignis, Rechtsgrundlage
Frist
Ereignis
Rechtsgrundlage
Spätester Termin für die Einladung zur ersten Wahlversammlung durch
- drei Wahlberechtigte Arbeitnehmer oder
- oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft
§ 28 WahlO
Erste Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes
§ 14a I BetrVG
Erstellung der Wählerliste getrennt nach Geschlechtern, Zuordnung der leitenden Angestellten und Erlass des Wahlausschreibens
§ 30 I WahlO,
§ 18a Abs.1 BetrVG,
§ 31 I WahlO
§ 18a Abs.1 BetrVG,
§ 31 I WahlO
Fristende zur Einreichung von Wahlvorschlägen (bis zum Abschluss der Wahlversammlung selbst)
§§ 14a II BetrVG
Am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens:
Auslegung eines Abdruckes der Wählerliste und der Wahlordnung an geeigneter Stelle/ggf. Bekanntmachung im Intranet
Auslegung eines Abdruckes der Wählerliste und der Wahlordnung an geeigneter Stelle/ggf. Bekanntmachung im Intranet
§§ 30 I 5 i.V.m. 2 IV WahlO
Unmittelbar nach Abschluss der Wahlversammung zur Wahl des Wahlvorstandes:
Bekanntmachung der Wählerliste getrennt nach Geschlechtern, Zuordnung der Leitenden Angestellten und Erlass der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge
Bekanntmachung der Wählerliste getrennt nach Geschlechtern, Zuordnung der Leitenden Angestellten und Erlass der Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge
§ 30 I 6, 2 IV WahlO
Ende der Einspruchsfrist gegen die Wählerliste (schriftlich beim Wahlvorstand)
§ 30 II WahlO
Frist zur Stellung eines Antrags auf schriftliche Stimmabgabe
§ 35 I 2 WahlO
Spätester Zeitpunkt zur Bekanntgabe der Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerliste
§ 30 II 2 WahlO i.V.m. § 4 II WahlO
Zweite Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats
§ 14a I 3 BetrVG
Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
Öffentliche Stimmauszählung unverzüglich nach Abschluss der Wahl (einschließlich nachträglicher schriftlicher Stimmabgabe)
§ 34 III-V WahlO oder § 35 III,IV WahlO
Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses: Erstellung der Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten
§§ 34 V, 22, 23, 16, 17 WahlO
3 Tage nach Zugang der Benachrichtigung der Gewählten: Ablauf der Erklärungsfrist über die Ablehnung der Wahl
§§ 34 V, 23 II, 17 WahlO
Unverzüglich nach Feststellung der Gewählten: Wahlniederschrift und Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch zweiwöchigen Aushang
§§ 34 V, 23, 18 WahlO
Vor Ablauf einer Woche nach Abschluss der Wahl: Einberufung der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats
§ 29 I BetrVG
Ablauf der Frist zur Anfechtung der Wahl:
2 Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses
2 Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 19 II 2 BetrVG
Schön, dass Sie da sind!
Sie empfangen ab sofort den aas-Newsletter.
Ihre E-Mail-Adresse wurde erfolgreich bestätigt und in unseren Verteiler aufgenommen. Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit unkompliziert abbestellen, aber wir würden uns sehr freuen, Sie bei Ihrer Betriebsratsarbeit begleiten und unterstützen zu können.