Der Wahlkampf für Kandidaten und Vorschlagslisten
Für die Kandidaten zur Betriebsratswahl gilt es, die Wähler davon zu überzeugen, dass sie die besten Vertreter für deren Interessen sind. Damit das gelingt, ist ein gut gemachter Wahlkampf wichtig. Mit einem durchdachten Wahlkampf können die Kandidaten ihre Positionen, Ziele und Vision vermitteln und die Belegschaft von ihrer Kompetenz und ihrem Engagement zu überzeugen.
Der Wahlkampf sollte strategisch geplant werden, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Mit einer Wahlkampfstrategie wird ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen und Taktiken festlegt werden, die während des Wahlkampfs eingesetzt werden, um die Wähler zu überzeugen und Stimmen zu gewinnen.
Ziele und Selbstverständnis klären
Es ist wichtig, dass sich die Kandidaten über ihr Selbstverständnis und ihre Ziele im Klaren sind. Das Selbstverständnis über die eigenen Positionen bildet die Grundlage für die Glaubwürdigkeit und Authentizität der Kandidaten im Wahlkampf. Wenn Kandidaten wissen, wofür sie stehen und welche Werte und Ziele sie verfolgen, können sie ihre Botschaften klar und überzeugend kommunizieren.
Darüber hinaus ermöglicht Klarheit über die Ziele und das Selbstverständnis, sich von anderen Bewerbern abzuheben. Mit eindeutigen Zielen kann der Wahlkampf zielgerichtet gestaltet werde, indem man sich auf Themen konzentriert.
Welche Punkte sollten die Kandidaten klären?
- Welche Ziele/Projekte/Aufgaben möchte ich in der nächsten Wahlperiode angehen?
- Wie ist mein Selbstverständnis/meine Haltung zur Betriebsratsarbeit:
- Sehen ich mich als Gegner des Arbeitgebers oder eher als kooperativen Co-Manager?
- Was ist mir bei der Tätigkeit als Betriebsrat am wichtigsten?
- Bin ich eher gewerkschaftlich orientiert oder sind wir eher unabhängig?
Wahlbotschaften und Slogans entwickeln
Wenn sich die Kandidaten über ihre Ziele und ihr Selbstverständnis im Klaren sind, geht es daran, Wahlbotschaften und Slogans zu entwickeln, mit denen man in den Wahlkampf ziehen möchte.
Wahlbotschaften sind die zentralen Aussagen, die die Kandidaten im Rahmen ihres Wahlkampfs vermitteln möchten, um ihre Positionen, Ziele und Werte klar darzustellen. Diese Botschaften sollen die Wähler ansprechen und überzeugen, indem sie wichtige Themen und Anliegen in den Vordergrund stellen. Wahlbotschaften dienen dazu, die Unterschiede zwischen den Kandidaten hervorzuheben und den Wählern klarzumachen, warum sie für einen bestimmten Kandidaten stimmen sollten.
Wahlslogans sind kurze, prägnante und einprägsame Phrasen, die im Wahlkampf verwendet werden, um die Aufmerksamkeit der Wähler zu gewinnen und die Kernbotschaften der Wahlkampagne zu vermitteln. Sie sind darauf ausgelegt, leicht zu merken zu sein und eine emotionale Reaktion zu erzeugen. Wahlslogans werden dann in Wahlkampfmaterialien wie Plakaten, Flyern, Social-Media-Posts und Reden verwendet, um die Botschaften der Kampagne zu verstärken und ein starkes Image zu schaffen.
Entwicklung von Wahlbotschaften
Mit Wahlbotschaften werden die Themen gesetzt, mit denen die Bewerber für sich werben wollen. Hier geht es um die Entwicklung des Programms und der Ziele, für die die Bewerber stehen.
Wichtig ist es, klar zu kommunizieren, welche Inhalte und Positionen die Bewerber als Betriebsrat vertreten werden. Ohne klare Ziele und Botschaften wird man die Kollegen nicht von sich überzeugen können.
Um die Ziele und Botschaften für den Wahlkampf zu entwickeln, sollten die Kandidaten dafür klären, was ihnen selbst und den Beschäftigten wichtig ist.
Klären, was einem selbst wichtig ist
Die Kandidaten sollten bei sich selbst anfangen und sich fragen, was ihnen persönlich wichtig ist, um gerne zur Arbeit zu kommen und sich im Unternehmen geschätzt zu fühlen.
- Was ist mir persönlich besonders wichtig, um gerne zur Arbeit zu kommen und mich geschätzt zu fühlen?
- Was sind die wichtigsten Themen, die im Betrieb angegangen werden sollten?
Klären, was der Belegschaft wichtig ist
Dann sollte das Meinungsbild in der Belegschaft geklärt werden. Dafür sollten aus den unterschiedlichen Abteilungen des Betriebs jeweils einige Kollegen kurz interviewt werden.
Folgende Fragen können gestellt werden:
- Welche Probleme müssten wir unbedingt angehen?
- Welche Änderungen wünschst du dir im Unternehmen am meisten?
- Was würde die Arbeit des Betriebsrats besonders beleben?
- Was würde dich überzeugen, unsere Liste bei der Betriebsratswahl zu wählen?
- Was fandest du an der Arbeit des bisherigen Betriebsrats gut oder nicht so gut? Was sollte aus Sicht der Kollegen anders gemacht werden?
Danach müssen die geronnenen Erkenntnisse zusammengeführt werden:
- Über welche Themen sprechen die Kollegen sehr häufig?
- Welche Sorgen gibt es in der Belegschaft?
- Womit sind die Beschäftigten besonders unzufrieden?
- Was für eine Art Betriebsrat wünschen sich die Beschäftigten (kooperativ, konfrontativ)?
- Was sollte der Betriebsrat aus Sicht der Beschäftigten in der nächsten Amtszeit anders machen?
Wenn die Kandidaten zusammengetragen und analysiert haben, was ihnen und den Beschäftigten am wichtigsten ist, müssen sie daraus Botschaften bzw. Ziele für die Wahl entwickeln. Die Botschaft, mit der sie in den Wahlkampf bei den Betriebsratswahlen ziehen, muss dann unbedingt auf die Arbeits- und Lebenssituation der Mehrheit der Beschäftigten eingehen.
- Welches Wahlziel wollen wir erreichen?
- Welche konkreten Inhalte soll unsere Wahlkampagne haben?
- Berücksichtigen unsere Anliegen die Arbeits- und Lebenssituation der Beschäftigten?
Beispiele für Wahlbotschaften:
- „Für sichere und gute Arbeit“
- „Für faire Bezahlung“
- „Für sichere Arbeitsplätze“
- „Für geregelte Arbeitszeiten“
- „Für ein besseres Betriebsklima“
- „Für Qualifizierung und Perspektive“
- „Für Vielfalt und Gleichberechtigung“
- „Für Kooperation statt Konfrontation“
- „Für mehr Transparenz“
- „Damit Arbeit nicht krank macht“
- „Für mehr Aufstiegschancen“
- „Damit nach der Ausbildung nicht Schluss ist“
Es ist wichtig, dass die Wahlbotschaft auf einen Blick erkennbar ist.
Entwicklung eines Slogans für die Betriebsratswahl
Bei der Entwicklung eines Slogans geht es um die Entwicklung von Wahlkampfsprüchen für die Wahl. Ein Wahlslogan ist ein einprägsamer Spruch, der die Botschaft der Kandidaten prägnant zusammenfasst. Beim Slogan geht es um ein prägnantes Motto, für das die Bewerber stehen. Um ein Motto und Sprüche zu entwickeln, muss man zunächst schauen, wie die Stimmung in der Firma ist, wofür man als Kandidat steht, und welche Themen den Beschäftigten auf den Nägeln brennen:
- Wofür wollen wir/will ich stehen?
- Was macht uns/mich im Vergleich zu den anderen Bewerbern so besonders?
- Welches Gefühl wollen wir/will ich vermitteln?
- Für welche Werte stehen wir/ich?
- Was haben die Beschäftigten an der bisherigen Arbeit des Betriebsrats vermisst oder nicht gut gefunden?
- Stehen wir/stehe ich eher für Kontinuität?
- Wollen wir/will ich ein bestimmtes Thema in unseren/meinen Slogan mit aufnehmen, weil dieses Thema im Betrieb sehr dominant ist?
In erster Linie muss der Spruch sehr einprägsam und leicht verständlich sein - so verankert er sich besonders schnell in den Köpfen der Wähler. Gleichzeitig wird das Besondere in einem kurzen Satz transportiert. Mit einem Slogan müssen nicht unbedingt konkrete Ziele beworben werden, sondern bestimmte Eigenschaften oder ein gewisses Gefühl. Die Auswahl bzw. die Entwicklung eines Slogans ist immer auch „Bauchsache“. Ein Motto und Spruch mit dem die Bewerber in den Wahlkampf zieht, muss einfach passen.
Beispiele für Wahlslogans
- Liste Weitblick
- Liste mit Durchblick
- Liste 1 – immer eine gute Wahl
- Flexibel, Konsequent, Kompetent – Liste 1
- Liste WUM – Wir und Mitarbeiter
- Mit und in die Zukunft – Liste 1
- Gemeinsam in die Zukunft
- Zukunft entwickeln und gestalten
- Wir für Euch Betriebsrat – wir machen den Unterschied
- Betriebsrat – die klare Wahl
- Ein neues Denken, ein neuer Betriebsrat
- Wir machen Betriebsrat anders – Liste 1
- Liste 1 – die bessere Wahl
- Betriebsrat, einer für alle!
- Liste 1 – was sonst?
- Euer Betriebsrat – getestet und für gut befunden
- Betriebsrat – neu und verbessert
- Betriebsrat, das Original
- Liste 1 – Wo Betriebsrat draufsteht, ist auch Betriebsrat drin
- Liste 1, wenn’s aufs Ergebnis ankommt
- Mit Liste 1 wird’s besser
- Für einen Neustart: Liste 1!
- Ein guter Betriebsrat, das garantieren wir! – wähle Liste 1
- Wähle Liste 1 – Think different
- Je mehr Betriebsrat, desto besser – wähle Liste 1
- Dein Betriebsrat – Erfolge, die man sehen kann
Planung des Wahlkampfs
Nun gilt es, die Umsetzung des Wahlkampfs zu planen. Es geht darum, einen Zeit- und Maßnahmenplan festzulegen. Es muss bestimmt werden, wie oft und in welcher Reihenfolge bestimmte Mittel zum Einsatz kommen und wer für die einzelnen Maßnahmen verantwortlich ist und welche Ressourcen Sie zur Verfügung haben.
Festlegen von Verantwortlichkeiten
Wer als Einzelkandidat antritt, muss sich um die Festlegung von Zuständigkeiten nicht kümmern; man ist für alles zuständig.
Anders sieht es aus, wenn man zusammen auf einer Liste kandidiert. Dann müssen Zuständigkeiten festgelegt werden.
Beginne sollte man zunächst mit der Vorbereitung der Wahlkampfmaterialen und der Vorbereitung der Rede für die Vorstellung der Kandidaten auf der Betriebsversammlung.
Sie müssen festlegen, wer für das Erstellen von Flyern und Plakaten zuständig ist, wer die Texte schreibt, wer die Fotos macht, wer für den Druck sorgt usw.
Dann muss geklärt werden, wer für die Vorstellung der Liste auf der Betriebsversammlung zuständig ist. Wer erstellt den Entwurf für die Rede, wann wird sie abgenommen und wer hält die Rede?
Wann? | Was? | Aufgabe | Wer? | Erledigt? |
KW… | Erstellen eines Flyers |
| … … … … | O O O O |
KW… | Plakate |
| … … … … | O O O O |
KW… | Betriebsversammlung |
| … … … | O O O |
KW… | Infostand des BR |
| … … … … | O O O O |
Kandidat | Abteilung/Beschäftigte | Datum | Bericht am: |
Jonny | Einkauf: Jimmy, Jenny, Joe und Jerry | …. | …. |
Willi | Verkauf: Wendy, Winnie, Willie | …. | …. |
…. | …. | …. | …. |
…. | …. | …. | …. |
…. | …. | …. | …. |
…. | …. | …. | …. |
…. | …. | …. | …. |
Abstimmung der Maßnahmen
Die Mittel und Maßnahmen des Wahlkampfs müssen immer sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Es muss sichergestellt werden, dass das eingeplante Arbeitspensum auch geleistet werden kann. Im Zweifel lieber etwas weglassen, wenn es zu aufwendig ist.
Dafür ist es wichtig, zu analysieren, welche Kräfte wo eingesetzt werden sollen. Je nach betrieblichen Gegebenheiten kann es sinnvoll sein, mit einem „Ampelsystem“ die eigenen Chancen in bestimmten Abteilungen einzuschätzen und dann die vorhandenen Kräfte gezielt einzusetzen.
Grün: Hier sind wir/bin ich stark und es geht um die Stabilisierung der Wählerstimmen |
Abteilung: ….. |
Gelb: Hier gibt es am meisten zu gewinnen. Es müssen viele neue Kontakte aufgebaut werden. Hier geht es um Stimmengewinnung |
Abteilung: ….. |
Rot: Hier wird nicht sehr viel zu holen sein. Hier geht es um die Stabilisierung der (wenigen) Stimmen. |
Abteilung: ….. |
Wichtig ist, dass je nach Farbe, das Engagement unterschiedlich dosiert werden muss.
Am meisten Kraft muss auf die „gelben Abteilungen“ verwendet werden. Hier gibt es am meisten zu gewinnen.
Dann kommen die „grünen Abteilungen“. Hier ist es wichtig, Präsenz zu zeigen, um die Wählerstimmen zu stabilisieren.
In den „roten Abteilungen“ muss am wenigsten Einsatz erfolgen. Hier sind die Chancen der Liste eh nicht gut und ein hoher Einsatz wäre im Zweifel „vergebene Liebesmüh“.
Erstellen eines Zeitplans für den Wahlkampf
Ein Zeitplan für den Wahlkampf zur Betriebsratswahl ist unerlässlich, um die begrenzte Zeit bis zur Wahl effektiv zu nutzen. Mit einem klar strukturierten Zeitplan können die Kandidaten sicherstellen, dass alle wichtigen Aktivitäten und Maßnahmen rechtzeitig und koordiniert durchgeführt werden. Dies umfasst die Planung von Betriebsversammlungen, das Verteilen von Flyern, das Aufhängen von Plakaten sowie das Führen von 1:1 Gesprächen mit den Kollegen.wer? wann? wo? | KW | KW | KW | KW | |
Verteilen von Flyern | |||||
Aufhängen von Plakaten | |||||
Vorstellung auf der Betriebsversammlung | |||||
Führen von 1 : 1 Gesprächen |
Die letzten 14 Tage vor der Wahl
Die letzten zwei Wochen vor der Wahl sind entscheidend. Hier müssen alle Maßnahmen deutlich ausgeweitet und verstärkt werden. Grundsätzlich gilt, dass die meisten Wählerinnen und Wähler in dieser Phase vor den Betriebsratswahlen noch nicht entschieden sind und noch nicht endgültig wissen, wen sie wählen wollen.
Für die letzten 14 Tage vor der Wahl sollten noch „Giveaways“ für den Wahlkampf vorbereitet werden. Dabei handelt es sich um preisgünstige Werbeutensilien, mit denen man sich als Kandidat in Erinnerung bringen kann. Diese kleinen Aufmerksamkeiten werden im Wahlkampf häufig als Zeichen der Wertschätzung und Aufmerksamkeit wahrgenommen. Giveaways bieten eine Gelegenheit, wichtige Informationen und Botschaften zu vermitteln, etwa durch aufgedruckte Slogans oder Kontaktdaten.
Beispiele:
- Post-its
- Schokolade
- Energie-Drink
- Stoffaufkleber oder Klips mit Wahlslogan
- T- Shirts
- Paragraphenkekse
- Einkaufswagenchip
- Candyuhren – Wenn man z. B. das Thema Arbeitszeit angehen will
- Brillenputztücher mit Slogan – Liste Durchblick
- Traubenzucker mit passenden Emojis (Daumen hoch, Lachendes Gesicht, usw)
- Frisches Obst – Liste Gesundheit und mehr
- Klassiker – Liste 2 – Nimm 2 BonBon
- Armbänder mit # ….....
- Postkarten mit Slogan und oder kurzen Inhalten am Wahltag verteilen
Flyer und Plakate für den Wahlkampf
Wenn die Inhalte und der Slogan für den Wahlkampf stehen, geht es für die Kandidaten darum, sich und ihre Themen bei der Belegschaft bekannt zu machen.
Dafür sollten Flyer und Plakate erstellt werden. Im Wahlkampf zur Betriebsratswahl sind Flyer und Plakate wichtige Werkzeuge, um potentielle Wähler direkt zu erreichen und ihre Aufmerksamkeit zu gewinnen.
Flyer eignen sich hervorragend, um detaillierte Informationen über die Kandidaten, deren Ziele und konkrete Wahlversprechen zu präsentieren. Sie können gezielt an die Belegschaft verteilt werden, etwa in Pausenräumen oder bei Betriebsversammlungen.
Plakate hingegen bieten eine visuelle Präsenz und sind ideal, um zentrale Botschaften und Wahlslogans hervorzuheben. Sie können z.B. am „Schwarzen Brett“ im Betrieb angebracht werden, um eine breite Aufmerksamkeit zu erzielen.
Erstellen von Flyern
Mit Flyern können sich die Bewerber zur Betriebsratswahl persönlich und mit ihren Zielen bei der Belegschaft vorstellen. Hierfür bietet sich ein Steckbrief zur Vorstellung der Kandidaten an. Der Steckbrief sollte klar und prägnant die wichtigsten Informationen über den Kandidaten zusammenfassen und den Wählern eine schnelle Orientierung bieten.
Folgende Inhalte sollte der Steckbrief enthalten:
- Ein Bild des Kandidaten/der Kandidatin. Bei Listenwahlen ein Gruppenbild der Listenvertreter oder Einzelbilder der Listenkandidaten
- Name und Vorname des Kandidaten/der Kandidaten
- Abteilung und Art der Beschäftigung
- Seit wann im Unternehmen tätig
- Gründe für die Aufstellung als Kandidat für den Betriebsrat
- Welche Ziele hat der Kandidat/ die Kandidatin/die Liste?
Flyer Listenwahl (Blanko/Platzhalter Entwürfe)
Flyer Listenwahl Erklärung
Erstelle von Plakaten
Bei der Erstellung von Wahlplakaten zur Betriebsratswahl ist es wichtig, dass sie klar und übersichtlich gestaltet sind, um auf einen Blick verständlich zu sein.
Was ist zu beachten?
- Die Schrift sollte gut lesbar sein, auch aus einiger Entfernung. Wählen Sie klare, klare Schriftarten ohne zu viele Verzierungen. Sans-Serif-Schriften wie Arial, Helvetica oder Calibri sind oft eine gute Wahl für Plakate, da sie einfach und modern wirken. Achten Sie darauf, dass die Schriftgröße groß genug ist, um sicherzustellen, dass der Text sowohl aus der Nähe als auch aus der Ferne gut lesbar ist.
- Das Bild sollte hochauflösend und scharf sein, damit es bei der Vergrößerung für das Plakat nicht unscharf oder pixelig wirkt. Ein gutes Foto sollte klar und detailliert sein, um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen.
- Die Botschaft des Wahlplakats sollte auf den Punkt gebracht werden. Vermeiden Sie lange Texte und konzentrieren Sie sich auf zentrale Aussagen oder Slogans, die schnell verstanden werden können.
- Kontaktinformationen auf einem Wahlplakat können sehr sinnvoll sein, insbesondere wenn sie gezielt und sinnvoll eingesetzt werden. Jedoch sollten Kontaktinformationen auf Wahlplakaten sorgfältig eingesetzt werden, um nicht von der Hauptbotschaft abzulenken.
- Die Wiedererkennbarkeit ist bei einem Wahlplakat wichtig. Wiedererkennbarkeit hilft, eine konsistente Markenidentität für den Kandidaten zu etablieren. Wenn potentielle Wähler ein Plakat wiederholt sehen, wird der Kandidat in deren Gedächtnis verankert.
Aufbau einer Rede für die Vorstellung der Kandidatur auf der Betriebsversammlung
Vor der Wahl sollte der Betriebsrat eine Betriebsversammlung abhalten, auf der sich die Kandidatinnen und Kandidaten für den Betriebsrat bzw. Listen bei der Belegschaft vorstellen.
Die persönliche Vorstellung der Kandidaten und Listen bietet die große Chance, sowohl die Ziele, aber auch Sympathien zu transportieren.
Wichtig ist, dass die Vorstellung als Kandidat oder als Liste einen klaren Aufbau hat und nicht zu lange dauert.
Es empfiehlt sich, die Rede für die Kandidaten- bzw. Listenvorstellung in drei Punkte aufzubauen:
- Einleitung
- Hauptteil
- Schluss
Die richtige Einleitung der Rede
Bei der Einleitung der Rede geht es darum, das Thema kurz vorzustellen (nämlich die Vorstellung Ihrer Liste) und aufzuzeigen, warum Ihnen das sehr wichtig ist.
Es bietet sich an, hier mit einem Aufhänger oder einer Anekdote zu beginnen, die für Sie den Ausschlag gegeben hat, (wieder) zu kandidieren.
Die Gestaltung des Hauptteils der Rede
Im Hauptteil der Rede geht es darum, was Sie eigentlich mit der Rede erreichen wollen. Das Ziel der Rede ist also, die Zuhörer von Ihren Vorstellungen, Positionen und Zielen zu überzeugen, damit sie bei der Betriebsratswahl das Kreuz an der richtigen Stelle machen.
Den Hauptteil Ihrer Rede sollten Sie in drei Teile aufteilen:
- Darstellung der gegenwärtigen Situation (wie ist es)
- Darstellung der Ziele (wie sollte es sein)
Darstellung des Lösungswegs
Darstellung der gegenwärtigen Situation
Darstellung der Ziele
Darstellung des Lösungswegs
Wir als Liste ..... werden deshalb
- unser Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeiten nutzen und dem Arbeitgeber in Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu ..... eintreten
- unser Mitbestimmungsrecht nutzen und uns für eine andere Konfliktkultur im Betrieb einsetzen. Wir werden dafür sorgen, dass die Beschäftigten und Führungskräfte entsprechend geschult werden. Daneben wollen wir unsere Beteiligungsrechte nutzen, damit die Beschäftigten ihre Beschwerderechte nutzen können.
- unsere Mitbestimmungsrechte bei der Frage, wie gezahlt wird, an wen und für was, nutzen, damit bei uns gute Leitung und nicht gute Beziehungen vergütet werden.
Schluss der Wahlkampfrede
Zum Schluss kann noch einmal der Hauptpunkt der Rede angesprochen werden. Zudem sollten die Zuhörer eindeutig zum Handeln aufgefordert werden. Das könnte die Bitte sein, am Wahltag für einen zu stimmen oder andere zu mobilisieren. Wichtig ist auch ein Dank für die Aufmerksamkeit und Unterstützung am Ende der Rede.
Die Kosten des Wahlkampfs
Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Wahlwerbung der Kandidaten und Listen nicht erstatten (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2007 - 12 TaBV 7/07). Diese Kosten müssen von den Bewerbern für die Betriebsratswahl selbst aufgebracht werden. Das bedeutet, dass die Kandidaten der Vorschlagslisten rechtzeitig untereinander klären müssen, welches Budget sie bereit sind für die Wahlwerbung aufzubringen.
Es ist jedoch zulässig, wenn der Arbeitgeber bereit ist, Kosten für die Wahlwerbung zu erstatten. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Listen bzw. Beteiligten gleichbehandelt werden. Hierzu sollte mit dem Arbeitgeber das Gespräch gesucht werden.
Unzulässig wäre es aber, nur einigen Kandidaten oder Listen die Kosten zu erstatten, anderen hingegen nicht und dadurch eine einseitige Bevorzugung bestimmter Bewerber vorzunehmen.
Gleichbehandlung bedeutet jedoch nicht, dass zwingend exakt der gleiche Betrag bezahlt werden muss. Erklärt der Arbeitgeber sich also bereit, die Druckkosten für die Wahlwerbung zu übernehmen und produziert eine Liste mehr Wahlwerbung als die andere, kann das dazu führen, dass diese Liste mehr Geld erhält. In einem solchen Fall läge keine unzulässige Bevorzugung einer Liste.
Ähnlich liegt der Fall, wenn der Arbeitgeber bereit ist, betriebliche Ressourcen für die Wahlwerbung bereitzustellen. Zunächst einmal ist der Arbeitgeber berechtigt festzulegen, inwieweit das firmeninterne Mail-System, Drucker etc. genutzt werden dürfen bzw. die Nutzung zu verbieten (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 12.09.2011 - 13 TaBV 16/11). Stellt er die Ressourcen bereit, muss er die Vorschlagslisten gleichbehandeln. Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, andere Wählerlisten von sich aus über Wahlwerbeideen einer konkurrierenden Liste zu informieren, die betriebliche Mittel zur Werbung benutzt (LAG Hamm, Beschluss vom 27.10.2015 - 7 TaBV 19/15).
Umstritten ist die Frage, ob Wahlwerbung während der Arbeitszeit zulässig ist. Einige Stimmen in der Literatur halten Wahlwerbung während der Arbeitszeit für zulässig, solange dadurch der betriebliche Ablauf nicht gestört wird und der zeitliche Aufwand sich in Grenzen hält. Die Rechtsprechung und ein Teil der Literatur gehen jedoch davon aus, dass es den Wahlbewerbern und Unterstützern von Wahlvorschlägen zumutbar ist, die Wahlwerbung vor Beginn oder nach Ende der Arbeitszeit bzw. in den Arbeitspausen zu betreiben. Der Arbeitgeber ist nach dieser Auffassung grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Arbeitszeitausfälle zu vergüten, die aufgrund von Wahlwerbung entstehen.
Wir raten aus „Sicherheitsgründen“ deshalb dazu, Wahlwerbung nicht während der eigenen Arbeitszeit zu betreiben, sondern während der Arbeitspausen oder vor bzw. nach der Arbeit im Betrieb. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn es im Betrieb üblich ist, dass während der Arbeitszeit Wahlwerbung betrieben werden darf. In jedem Fall sollte diese Frage vorab geklärt werden.
Welche Wahlwerbung ist zulässig?
Wahlwerbung ist grundsätzlich zulässig. Die Wahlwerbung umfasst z. B. Plakate, Flugblätter, T-Shirts, Broschüren, eigene Websites, Filme (auf YouTube) etc. Der Fantasie sind da nur wenige (rechtliche) Grenzen gesetzt. Zulässig ist auch der Wahlkampf für oder gegen einen Kandidaten oder eine sich an der Wahl beteiligende Liste. Dabei darf aber nicht etwa „Propaganda“ in Form von allgemeiner Hetze oder Ehrverletzung betrieben werden oder sogar Wahlbewerber davon abgehalten werden, zu kandidieren.
Werden im Rahmen des Wahlkampfs Mutmaßungen über die Motivation zur Kandidatur angestellt („die kandidieren, weil sie vom Arbeitgeber Vorteile versprochen bekommen“), handelt es sich um Werturteile, die dann der Meinungsfreiheit unterliegen, wenn es für sie eine ausreichende Tatsachengrundlage gibt (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2020 - 15 Sa 625/20). Aber auch hier sollte man natürlich respektvoll miteinander umgehen und sich nicht zu unbegründeten Aussagen hinreißen lassen.
Wenn auch im Rahmen eines Wahlkampfes nicht jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden darf und eine gewisse überpointierte Darstellung der jeweiligen Standpunkte allgemein üblich ist, so darf andererseits jedoch auch nicht die Ehre anderer, insbesondere anderer Wahlbewerber, in schwerwiegender Weise verletzt werden. Generell sollte im Wahlkampf gelten, dass die Listen und Kandidaten für ihre Stärken werben sollten und nicht durch Abwertung der Mitbewerber. Das zahlt sich in den wenigsten Fällen aus.
Da die Wahlwerbung wesentlicher Bestandteil der Wahl ist, ist der Arbeitgeber nach § 20 Abs. 3 BetrVG verpflichtet, im betriebsüblichen Rahmen auch Flächen zum Aushang von Wahlplakaten zur Verfügung zu stellen. Ein wildes Plakatieren im Betrieb braucht der Arbeitgeber aber nicht zu dulden.
Unzulässig ist es hingegen (auch aus Gründen des Datenschutzes), Beschäftigten Wahlwerbung an deren private Postadressen zu schicken (LAG Hessen, Beschluss vom 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19).
Dem Arbeitgeber ist jegliche Wahlwerbung und Propaganda untersagt, da die Bildung und Zusammensetzung des Betriebsrats ausschließlich eine Angelegenheit der Arbeitnehmer ist und er sich als Gegenspieler des Betriebsrats jeglichen Einflusses auf dessen Zusammensetzung zu enthalten hat. Eine unzulässige Behinderung oder Beeinflussung der Wahl kann eine Wahlanfechtung begründen, wenn durch sie das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte. Weiterhin können Verstöße mittels eines Unterlassungsantrags nach § 23 BetrVG angegriffen werden. Soweit der Arbeitgeber vorsätzlich gegen das Verbot der Wahlbeeinflussung verstoßen hat, droht sogar eine strafrechtliche Haftung.
Das BAG (Beschluss vom 25.10.2017 - 7 ABR 10/16) hält den Arbeitgeber hingegen nicht für verpflichtet, ein striktes Neutralitätsgebot einzuhalten. In dem vom BAG entschiedenen Fall hatte sich der Personalleiter des Arbeitgebers vor Mitarbeitern in verschiedenen öffentlichen Treffen kritisch über die damalige Betriebsratsvorsitzende geäußert. Er äußerte sich dahingehend, dass sie die Arbeit des Unternehmens behindere und jeder, der sie wähle, „Verrat“ begehe. Darüber hinaus regte er an, eine „gescheite Liste“ aufzustellen. Die Mitarbeiter wurden aufgefordert, geeignete Kandidaten für den neuen Betriebsrat zu suchen. Anders als das LAG Hessen (Beschluss vom 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15) hielt das BAG dieses Verhalten nicht für unzulässig und sah darin keinen Anfechtungsgrund.
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