aas Seminare – WANN erfolgt die richtige Bestellung des Wahlvorstands?

WANN erfolgt die richtige Bestellung des Wahlvorstands?

Die Vorbereitung der Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand nimmt viel Zeit in Anspruch. Deshalb muss der Betriebsrat unbedingt daran denken, den Wahlvorstand so frühzeitig zu bestellen, dass dieser ausreichend Zeit für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Betriebsratswahl hat. Nicht zuletzt muss für die Bestimmung des optimalen Zeitpunkts mit eingeplant werden, dass alle Wahlvorstandsmitglieder umfassend über die aktuellen Wahlvorschriften geschult werden müssen. 

Das Gesetz gibt nicht den "idealen Zeitpunkt" für die Bestellung des Wahlvorstands vor. In den §§ 16 und 17a BetrVG ist lediglich geregelt, bis wann die Bestellung bei Ablauf der regelmäßigen Amtszeit "spätestens" zu erfolgen hat. Danach muss die Bestellung im normalen Wahlverfahren spätestens 10 Wochen und im vereinfachten Wahlverfahren 4 Wochen vor Ende der Amtszeit des Betriebsrats erfolgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlichen Mindestfristen für die Bestellung des Wahlvorstands von 4 bzw. 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit reichen regelmäßig nicht aus.
  • Der richtige Zeitpunkt hängt von den anfallenden Aufgaben ab.
  • Wir empfehlen regelmäßig die Bestellung des Wahlvorstands ca. 6 Monate vor dem Ablauf der Amtszeit!
aas seminare – WANN erfolgt die richtige Bestellung des Wahlvorstands?

Da das Betriebsverfassungsgesetz lediglich Mindestfristen festgelegt hat, bis zu denen die Bestellung des Wahlvorstands spätestens zu erfolgen hat, wollen wir im Folgenden darlegen, wie der Betriebsrat den optimalen Zeitpunkt für die Bestellung des Wahlvorstands bestimmen kann.

Ob es auch eine Grenze für die frühestmögliche Bestellung gibt und wo diese liegen könnte, sagt das Gesetz nicht. Da das BetrVG bestimmt, wann der Wahlvorstand „spätestens“ zu bestellen ist, muss logischerweise auch ein früherer Zeitpunkt der Bestellung des Wahlvorstands möglich sein.

Für die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für die Bestellung des Wahlvorstands ist, geht es hauptsächlich um die Punkte, die der Wahlvorstand bis zur Einleitung der Betriebsratswahl zu erledigen hat.


Warum frühzeitig mit der Planung zur Betriebsratswahl beginnen?

In diesem Video-Interview erklärt unser Betriebsratsnavigator Michael Guder, warum es so wichtig ist, die Vorbereitung auf die Betriebsratswahl frühzeitig anzugehen. Er gibt wertvolle Einblicke, welche Herausforderungen auftreten können, wenn zu spät geplant wird, und zeigt, wie ein früher Start zu mehr Rechtssicherheit und einem reibungslosen Ablauf beiträgt.

Außerdem erfahren Sie, welche ersten Schritte Sie jetzt schon einleiten können und wie ein „perfekter Fahrplan“ für die Wahlvorbereitung aussieht.


Die anfallenden Aufgaben sind so umfangreich und komplex, dass die gesetzliche Mindestfrist regelmäßig viel zu kurz ist.

Mit der Frage, welcher Zeitpunkt für die Bestellung des Wahlvorstands angemessen ist, hat sich in einigen Entscheidungen die Rechtsprechung auseinandergesetzt. Das BAG (Urteil vom 19.04.2012 - 2 AZR 299/11) hatte dazu entschieden, dass es für die Beurteilung der Frage, ob ein Zeitpunkt der Bestellung zu früh ist, nicht darauf ankommt, ob die frühe Bestellung möglicherweise „unnötig“ ist, sondern darauf, ob sie unangemessen ist. Zu der Frage, welcher Zeitpunkt unangemessen ist, hat das LAG Niedersachsen (Urteil vom 13.10.2010 - 17 Sa 569/10) entschieden, dass zumindest die Bestellung des Wahlvorstands 35 - 36 Wochen vor Beginn des gesetzlichen Wahlzeitraums nicht rechtsmissbräuchlich ist.

Je nach Erfahrung der Wahlvorstandsmitglieder und dem Umfang von möglichen Problemen bei den anfallenden Aufgaben, wird sich der Betriebsrat an einer Frist von ca. 6 Monaten vor Ende der Amtszeit für die Bestellung des Wahlvorstands orientieren können.

HINWEIS

Wir empfehlen regelmäßig die Bestellung des Wahlvorstands ca. 6 Monate vor dem Ablauf der Amtszeit.


Zur Orientierung, wann der ideale Zeitpunkt für die Bestellung des Wahlvorstands ist, kann folgende Berechnung aufgestellt werden:

1 2

Ausgangspunkt: Ende der Amtszeit
Bestimmen Sie das genaue Ende der Amtszeit des aktuellen Betriebsrats. Von diesem Datum aus rechnen Sie rückwärts.


2 1

Rückrechnen: Wahltag festlegen
Nach § 3 Abs. 1 Satz 3 WO: Der Wahltag soll spätestens eine Woche vor dem Ende der Amtszeit liegen.


3 1

Rückrechnen: Einleitung der Wahl
Frist für den Erlass des Wahlausschreibens und die „Einleitung der Wahl“:
Normales Wahlverfahren: Spätestens 6 Wochen vor dem Wahltag, besser: 7 Wochen
Vereinfachtes Verfahren: Mindestens 2 Wochen vor dem Wahltag, besser: 4 Wochen


4

Vorbereitungszeit des Wahlvorstands bis zur Einleitung der Wahl
Was ist vor dem Erlass des Wahlausschreibens zu erledigen?

Aufgabe

Empfehlung

Zeitaufwand

Schulung aller Mitglieder (inkl. Planung, Klärung mit Arbeitgeber, Anmeldung, Teilnahme)

Frühzeitig starten

ca. 8 Wochen

Erstellung von Wahlausschreiben, Wählerliste, Informationen für ausländische Beschäftigte

Frühzeitig starten

ca. 8 Wochen


5

Ergebnis: Idealer Bestellzeitpunkt

Verfahren

Rückrechnungsbestandteile

Idealer Zeitpunkt

Normales Wahlverfahren

1 Woche (Wahltag < Amtszeitende)

+ 7 Wochen (Einleitung)
+ 8 Wochen (Schulung)
+ 8 Wochen (Vorbereitung)

6 Monate vor Ende der Amtszeit

Vereinfachtes Wahlverfahren

1 Woche + 4 Wochen
+ 8 Wochen + 8 Wochen

5 Monate + 1 Woche vor Ende der Amtszeit


Gibt es Grenzen für eine frühe Bestellung?

Ja. Die Bestellung darf nicht beliebig früh erfolgen. Sie muss erforderlich sein, d. h. die Aufgaben des Wahlvorstands müssen mit Blick auf den Zeitplan sinnvoll und notwendig erscheinen. Das Kriterium der „Erforderlichkeit“ bestimmt die frühestmögliche Bestellung Otto/Schmidt, NZA 2014, 172). Deshalb muss sich der Betriebsrat an der oben aufgeführten Berechnung orientieren. Der Grund, weshalb der Wahlvorstand nicht beliebig früh bestellt werden darf, liegt darin, dass die Bestellung mehrere rechtliche und praktische Konsequenzen hat:

 

Mit der Bestellung erhalten Wahlvorstandsmitglieder Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG. Je früher der Wahlvorstand bestellt wird, desto früher gilt dieser Schutz.

Ab der Bestellung können Wahlvorschläge aufgestellt werden, wodurch Kandidaten ebenfalls Sonderkündigungsschutz erhalten. Je früher die Bestellung, desto früher beginnt dieser Schutz.

Sobald der Wahlvorstand bestellt ist, kann er von der Arbeit freigestellt werden (§ 20 Abs. 3 BetrVG), um die Wahl vorzubereiten. Je früher die Bestellung, desto früher greift diese Regelung.

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