Planung der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats zur Betriebsratswahl
Mit spannender Wahlkampagne die Belegschaft mobilisieren
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats zu den Betriebsratswahlen muss vor allem sein, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erzielen. Eine hohe Wahlbeteiligung zeugt von einem starken Rückhalt innerhalb der Belegschaft und stärkt die Position des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Praxis zeigt: Die Kooperationsbereitschaft des Arbeitgebers steigt, wenn er weiß, dass die Beschäftigten hinter ihrem Betriebsrat stehen. So werden viele mögliche Konflikte bereits frühzeitig entschärft.
Ebenso wichtig ist es, eine möglichst große Anzahl an Kandidaten für die Betriebsratswahl zu gewinnen. Ob der Betriebsrat ein Erfolgsmodell im Betrieb bleibt, hängt nicht zuletzt auch davon ab, ob es gelingt, eine „gute Mischung“ aus mitbestimmungserfahrenen Mitgliedern und „Newcomern“ hinzubekommen.
Der Betriebsrat sollte seine Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl strategisch planen. Der Plan für die Öffentlichkeitsarbeit sollte ca. 9 Monate vor den Betriebsratswahlen entwickelt werden.
1. Die Situationsanalyse: Bewertung der letzten Betriebsratswahlen
Starten sollte der Betriebsrat mit einem „Blick zurück“. Zunächst sollte noch analysiert werden, was bei den letzten Betriebsratswahlen gut gelaufen ist und was nicht. Die Bewertung der letzten Betriebsratswahlen ist ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung auf die nächsten Wahlen. Eine gründliche Analyse hilft, Erfolge und Misserfolge zu identifizieren und daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen.
Hier empfiehlt sich ein Brainstorming der Betriebsratsmitglieder. Dafür kann eine Pinnwand benutzt werden, die in zwei Felder unterteilt wird. Unter jedem Feld werden die Punkte gesammelt, die den Teilnehmern zu den jeweiligen Fragen einfallen:
- Was ist gut gelaufen?
- Was war nicht gut und sollte geändert werden?
2. Erarbeitung der Zielsetzung für die Wahlkampagne
Nach der Situationsanalyse geht es an die Festlegung klarer und messbarer Ziele für die Kampagne.
Ziele der Wahlkampagne können sich auf zwei Ebenen beziehen:
- Ziele intern für den Betriebsrat
- Ziele extern für die betriebliche Öffentlichkeit
Die Ziele einer Wahlkampagne des Betriebsrats müssen konkret definiert werden. Es reicht nicht, die Ziele nur abstrakt zu formulieren (z.B. „Wahlbeteiligung erhöhen“ und „Kandidaten finden“). Um die richtigen Strategien und Maßnahmen zu erarbeiten, braucht es konkrete Ziele, die auch messbar sind.
In einem Brainstorming können zunächst Ideen zusammengetragen werden. Danach sollten die Ideen gewichtet werden.
Damit der Betriebsrat sich nicht verzettelt, sollte er sich auf nicht mehr als drei interne und drei externe Ziele verständigen.
3. Themenschwerpunkte für die Öffentlichkeitsarbeit entwickeln
Für die Themenschwerpunkte für die Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl sollte der Betriebsrat sich an seinen wichtigsten Zielen orientieren:
- Die Wahlbeteiligung zu erhöhen und
- Kollegen zur Mitarbeit im Betriebsrat animieren
Die Themen für die Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl müssen mithin den Mehrwert des Betriebsrats für die Beschäftigten vermitteln.
Das kann durch einen „Blick zurück“ und einen „Blick nach vorne“ geschehen.
- Beim „Blick zurück“ geht es um die Vermittlung von Erfolgen des bisherigen Betriebsrats, also darum, dass die Belegschaft mit Betriebsrat besser gefahren ist.
- Beim „Blick nach vorne“ geht es darum aufzuzeigen, dass die Belegschaft bei der Lösung ihrer Themen und Probleme in Zukunft mit Betriebsrat besser fahren wird.
3.1. Erfolge des bisherigen Betriebsrats
Für den „Blick zurück“ sollte der Betriebsrat zusammentragen, was er für die Belegschaft in der letzten Amtsperiode erreicht hat. Dabei ist darauf zu achten, dass die Themen für die Beschäftigten interessant sind.
Nicht von Interesse ist es z.B. über die Anzahl der Betriebsratssitzungen im letzten Quartal zu berichten. Ein solches Thema würde zum einen keine Erfolge des Betriebsrats behandeln und zum anderen wirklich keinen Menschen interessieren.
Es geht vielmehr um Erfolge des Betriebsrats, die für die Belegschaft einen echten Mehrwert gebracht haben. Für die Auswahl der Themen muss immer die folgende Frage beantwortet werden können: „Was hatte die Belegschaft davon?“
3.2. Zukunftsthemen für die Betriebsratsarbeit erarbeiten
Dann muss der Betriebsrat erarbeiten, welche Themen die Beschäftigten animieren könnten, an den Betriebsratswahlen teilzunehmen. Dabei muss es sich um Themen handeln, die für die Belegschaft oder spezifische Zielgruppen auch in der Zukunft relevant sind. Anhand dieser Themen gilt es dann zu vermitteln, dass der Betriebsrat einen echten Mehrwert für die Beschäftigten bedeutet.
3.2.1. Brainstorming im Betriebsrat
Für die Themenfindung bietet sich ein Brainstorming des Betriebsrats an.
Wie könnte ein Brainstorming zur Themenfindung ablaufen?
Zunächst äußern die Betriebsratsmitglieder ihre Ideen spontan und ohne Bewertung, während ein Betriebsratsmitglied alle Vorschläge auf Karten notiert und an eine Pinnwand heftet. Danach werden die gesammelten Punkte strukturiert und thematisch geordnet, um ähnliche Vorschläge zusammenzufassen.
Jedes Betriebsratsmitglied erhält eine bestimmte Anzahl von Punkten oder Aufklebern, die es auf die Ideen oder Themen verteilen kann, die es für am wichtigsten hält. Auf die Themen mit den meisten Punkten kann dann der Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit gesetzt werden.
Der Betriebsrat sollte sich auf maximal drei Themen festlegen. Es ist wichtig, dass der Betriebsrat sich bei seiner Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl auf wenige Themenschwerpunkte beschränkt, um Klarheit und Fokus zu bewahren.
3.2.2. Einbeziehung der Belegschaft – Einsatz eines Mitarbeiterfragebogens
Um die Belegschaft als Ganzes oder die jeweilige Zielgruppe gezielt mit den Themen ansprechen zu können, sollten die Beschäftigten auch direkt einbezogen werden.
Dafür eignet sich eine Mitarbeiterbefragung. Der Fragebogen wird vom Betriebsrat an die Belegschaft verteilt. Je nach den betrieblichen Gegebenheiten werden die Mitarbeiterfragebögen dafür persönlich übergeben oder in Pausenräumen und an anderen zentralen Orten im Betrieb ausgelegt.
Um den Rücklauf zu gewährleisten, können verschlossene Sammelboxen an zentralen Stellen im Unternehmen aufgestellt werden, in die die Mitarbeiter ihre ausgefüllten Fragebögen anonym einwerfen können.
Anschreiben Mitarbeiterbefragung
Mitarbeiterbefragung Fragebogen
Die Ergebnisse müssen dann unmittelbar nach Ablauf der Einreichungszeit ausgewertet werden.
Dadurch wird ersichtlich, was die Belegschaft bewegt:
- Wie ist die Stimmung im Betrieb?
- Gibt es Ängste vor Stellenabbau, Verkauf?
- Welche Themen brennen den Beschäftigten auf den Nägeln?
- Wie ist das Betriebsklima?
- Wie wird die Information/Kommunikation mit dem Betriebsrat bewertet?
- Was können wir tun, um unsere Informationsarbeit zu verbessern?
Praxistipp
Die Belegschaft sollte unbedingt über die Ergebnisse der Befragung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen informiert werden. Das kann auf einer Betriebsversammlung oder durch Aushänge oder einen Newsletter geschehen.
3.3. Aufforderung zur Teilnahme an der Betriebsratswahl
In der letzten Phase der Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl geht es für den Betriebsrat nicht mehr vorrangig darum, welche Erfolge er in der Vergangenheit erzielt hat und was er in Zukunft angehen will. Für diese Themen sind jetzt die einzelnen Kandidaten und Vorschlagslisten zuständig. Für den Betriebsrat als Gremium geht es in dieser Phase darum, die Beschäftigten zur Teilnahme an der Wahl zu animieren.
3.3.1. Den Einsatz von Wahlbotschaftern planen
Für die Mobilisierung zur Teilnahme an der Wahl, empfiehlt es sich, mit „Wahlbotschaftern“ zu arbeiten. Diese Wahlbotschafter erklären, dass und warum sie wählen gehen und rufen dazu auf, es ihnen gleichzutun.
Als Wahlbotschafter kommen letztlich alle Kolleginnen und Kollegen in Betracht, die an den Wahlen teilnehmen. Sprechen Sie also zuerst die Personen an, von denen Sie wissen, dass sie wählen gehen und bitten Sie sie, sich für die Wahl zu engagieren. Die Tatsache, dass sie wählen gehen, können sie kundtun, indem sie Buttons oder Aufkleber mit Slogans wie „Betriebsratswahl 2026 – Ich gehe wählen“ auf ihre Kleidung heften. Möglich ist auch ein entsprechendes Banner auf dem Facebook- oder Instagram-Profil.
Besonders als Wahlbotschafter eignen sich natürlich Arbeitnehmer, die einen besonders guten Draht zu ihren Kolleginnen und Kollegen haben, die generell engagiert oder gut vernetzt sind. Solche Schlüsselpersonen haben regelmäßig einen großen Einfluss auf die Meinung der Belegschaft und können diese davon überzeugen, an der Betriebsratswahl teilzunehmen. Der Betriebsrat sollte gezielt Beschäftigte ansprechen, die sich bei früheren Betriebsratswahlen besonders engagiert gezeigt haben.
Die Rolle als Wahlbotschafter sollte natürlich so einfach wie möglich gemacht werden. Der Betriebsrat sollte den Wahlbotschaftern ein kleines Päckchen mit Werbemitteln geben (Flyer, Aufkleber, Buttons oder Ähnliches, alles, was sich gut verteilen lässt).
Auch für Wahlbotschafter gilt: Am besten lassen sich Kolleginnen und Kollegen durch ein Gespräch zur Stimmabgabe motivieren!
3.3.2. Countdown zur Wahl planen
In der letzten Woche vor der Wahl gilt es, bei den Wählern, die Erinnerung an die Wahl wach zu halten. Es geht nicht darum, dass die Beschäftigten ansonsten vergessen, dass die Betriebsratswahl stattfindet, sondern darum, die Wahlmöglichkeit wieder präsent zu machen und die Kolleginnen und Kollegen noch einmal einzubinden.
Mit der Erinnerung kann ein Countdown mit den verbleibenden Tagen bis zur Wahl verbunden werden, das vermittelt Dringlichkeit.
4. Ansprechen neuer Kandidaten organisieren
Der beste Weg, Beschäftigte von einer Kandidatur zu überzeugen, ist sicherlich das persönliche Gespräch „von Kollege zu Kollege“. Im Gespräch hat man die beste Gelegenheit, sachliche Argumente vorzubringen, eigene Erfahrungen zu schildern, die Vorteile der Betriebsratsarbeit deutlich zu machen und die Bedeutung des Betriebsratsamts hervorzuheben. Ebenso können Vorbehalte gegen das Amt, wie etwa die Sorge, sich beim Arbeitgeber unbeliebt zu machen oder der Aufgabe nicht gewachsen zu sein, im Gespräch unter vier Augen ausgeräumt werden.
Der Betriebsrat sollte natürlich darauf achten, dass diejenigen, die sie auf eine Kandidatur ansprechen, auch die „Richtigen“ sind.
Grundsätzlich gilt, wenn sich der Betriebsrat erst kurz vor der Betriebsratswahl auf die Suche nach geeigneten Kandidaten macht, wird er nehmen müssen, was er bekommt. Deshalb gilt, dass die Suche nach geeigneten Kandidaten eine Daueraufgabe ist. Es gilt permanent die Augen nach „Talenten“ offenzuhalten.
Dazu muss man keine Charakterstudien betreiben, sondern muss einfach nur die Augen offenhalten! Es gibt viele Situationen im betrieblichen Alltag, in denen man einen möglichen Kandidaten erkennt:
- Jemand, der z.B. auf einer Betriebsversammlung Kritik äußert oder auf einen Missstand aufmerksam macht
- Jemand, der sich für einen Kollegen gegenüber einem Vorgesetzten einsetzt
- Jemand, der bei Streit zwischen Kollegen schlichtend eingreift
- Jemand, der sich mit einem Problem an den Betriebsrat wendet (besonders gut ist, wenn es sich dabei um ein Problem handelt, das nicht nur ihn selbst, sondern auch andere betrifft)
Wichtig für die Frage, wer dem Gremium guttun würde, ist zunächst einmal die Erkenntnis, dass ein Betriebsratsgremium „unterschiedliche Typen“ braucht. Nicht jedes Betriebsratsmitglied muss eine „Rampensau“ sein. Natürlich sind Personen mit einem ausgeprägten kommunikativen Geschick für einen Betriebsrat wichtig. Ebenso wichtig sind aber auch Personen, die vom Typ her eher „stille Strategen“ sind.
Auch für den Betriebsrat gilt: „Die gute Mischung macht es aus!“. Entscheidend ist für einen neuen Kandidaten auch nicht, dass dieser schon alle rhetorischen und fachlichen Fähigkeiten mitbringt. Dafür gibt es Schulungen und viel Wissen und Erfahrungen erwirbt man auch durch „Learning by Doing“.
Hat man einen Kandidaten „im Visier“, sollte man nicht bis kurz vor den Betriebsratswahlen warten, um diesen anzusprechen. Das sollte man vielmehr kurz nach dem Ereignis tun, durch das man auf jemanden aufmerksam geworden ist.
„Liebe Kollegin XY, es hat mir sehr gefallen, wie du ...... . Ich habe mir überlegt, ob du nicht die Richtige für Betriebsratsarbeit wärst.“
Man sollte die angesprochene Person nicht sofort „verhaften“. Es geht zunächst einmal darum, z.B. das Angebot zu machen, dass man über die Arbeit des Betriebsrats oder die Ziele der Liste aufklärt. Dafür kann eine Broschüre, die über die Arbeit als Betriebsrat aufklärt, sinnvoll sein. Der angesprochenen Person sollte dann ausreichend Zeit gegeben werden, sich die Broschüre in Ruhe anzuschauen. Im Anschluss muss man für Fragen zur Verfügung stehen.
Sollte sich die angesprochene Person offen für die Kandidatur zeigen, gilt es „abzuklopfen“, wie es mit der Möglichkeit und der Bereitschaft aussieht, sich auch zeitlich zu engagieren. Die Arbeit im Betriebsrat bedeutet immer, auch Freizeit zu opfern. Ebenso muss die Bereitschaft vorhanden sein, sich auch fachlich durch Seminarbesuche weiterzubilden.
Nur wer bereit ist, sich das erforderliche Fachwissen für die Arbeit im Betriebsrat durch Schulungen anzueignen bzw. sich immer weiter fortzubilden, kann das Amt auch qualifiziert ausüben. Jedem Kandidaten für den Betriebsrat muss klar sein, dass Betriebsratsarbeit nicht „mal so eben“ nebenbei gemacht wird, sondern dass es dazu, wie für jede andere Tätigkeit auch, einer guten Ausbildung bedarf.
5. Botschaften formulieren: „Besser mit Betriebsrat!“
Dann geht es für den Betriebsrat daran, zentrale Botschaften zu erstellen, die kommuniziert werden sollen.
Die Botschaften werden aus den Schwerpunkthemen für die Öffentlichkeitsarbeit abgeleitet.
Sowohl beim „Blick zurück“ als auch beim „Blick nach vorne“ soll der Belegschaft aufgezeigt werden, dass sie „Besser mit Betriebsrat“ fährt.
„Besser mit Betriebsrat“ könnte auch ein Slogan sein, der die gesamte Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl begleitet und immer zusammen mit der Botschaft vermittelt wird:
Beispiele
„Mehr Weiterbildungsmöglichkeiten – Besser mit Betriebsrat“
„Mehr Transparenz und Gerechtigkeit – Besser mit Betriebsrat“
„Bei Konflikten nicht allein – Besser mit Betriebsrat“
„Besser mit Betriebsrat: Für sichere Arbeitsplätze und ein respektvolles Miteinander"
„Besser mit Betriebsrat: Gemeinsam für mehr Mitsprache und bessere Arbeitsbedingungen"
„Besser mit Betriebsrat: Arbeitsplätze erhalten und schützen!"
„Besser mit Betriebsrat: Starke Arbeitsplätze, starke Belegschaft!"
„Besser mit Betriebsrat: Für Arbeitsplätze, die nicht krank machen! “
„Besser mit Betriebsrat: Gesund und sicher arbeiten!"
7. Auswahl von Kommunikationskanälen
Dann sollte der Betriebsrat die Kommunikationskanäle für seine Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl auswählen. Dem Betriebsrat stehen dabei unterschiedliche Kommunikationskanäle zur Verfügung:
- Schwarzes Brett: Regelmäßige Updates und Informationen aushängen.
- Intranet: Beiträge und Erinnerungen posten.
- Newsletter und Rund-E-Mails: Wichtige Informationen und Wahlaufrufe versenden.
- Infobroschüre für mögliche Kandidaten: Information über die Arbeit des Betriebsrats
- Plakate: Vermittlung von Botschaften und Slogans
- Betriebsversammlungen: Informationen direkt an die Beschäftigten weitergeben. Vorstellung der Kandidaten und Vorschlagslisten
- Infotisch des BR: Direkter Kontakt zu den Beschäftigten.
- Wahlbotschafter: Multiplikatoren, die erklären, dass und warum sie wählen gehen und dazu aufrufen, es ihnen gleichzutun.
- Rundgänge: Direkte Ansprache der Kolleginnen und Kollegen.
- Countdown zur Wahl: Die Wahlmöglichkeit präsent machen
7. Aufstellen eines Zeitplans für die Öffentlichkeitsarbeit
Das Aufstellen eines Zeitplans für die Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Kommunikationsmaßnahmen rechtzeitig durchgeführt werden. Ein strukturierter Zeitplan ermöglicht es dem Betriebsrat, gezielte Informationen zur richtigen Zeit zu verbreiten. Durch die Planung können Ressourcen effizient eingesetzt und Überschneidungen oder Verzögerungen vermieden werden. Zudem trägt der Zeitplan dazu bei, die Belegschaft kontinuierlich und umfassend zu informieren.
8. Festlegen von Zuständigkeiten
Danach muss festgelegt werden, wer im Betriebsrat im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Betriebsratswahl für welche Aufgaben zuständig ist. In diesem Zusammenhang kann es auch sinnvoll sein, dass einzelne Teams im Betriebsrat für bestimmte Themenschwerpunkte gebildet werden. Diese Teams sind dann für die Umsetzung der jeweiligen Aufgaben zuständig.
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