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Informationen für den Betriebsrat

Zur Betriebsratswahl 2026

Als Betriebsrat können Sie viel und Entscheidendes zum Gelingen der nächsten Betriebsratswahl beitragen. Welche Aufgaben des Betriebsrats sich bei der Wahl stellen und welche Herausforderungen die Wahl mit sich bringt, wollen wir hier als Informationen für den Betriebsrat ausführlich erklären.

Vor allem müssen Sie daran denken, frühzeitig den Wahlvorstand zu bestellen. Die gesetzlichen Mindestfristen von 4 bzw. 10 Wochen sind regelmäßig viel zu spät.

Wichtig ist auch, dass Sie frühzeitig und systematisch mit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit für die Betriebsratswahl beginnen. Ziel muss es sein, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen und viele engagierte neue Kandidaten für die Wahl zu gewinnen. 


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Die Bestellung des Wahlvorstands

Hier erfahren Sie, wann der Betriebsrat am besten den Wahlvorstand bestellen sollte und was bei der ordnungsgemäßen Bestellung unbedingt zu beachten ist.

Wie erfolgt die strategische Planung der Betriebsratswahl

Hier erfahren Sie, wie der Betriebsrat mit einer strategischen Planung seiner Öffentlichkeitsarbeit zum Erfolg der Betriebsratswahlen beitragen kann.

Informationen für den Betriebsrat: Alles Wissenswerte

Die Bestellung des Wahlvorstands für die Betriebsratswahlen ist ein zentraler Schritt im Wahlprozess, der frühzeitig und korrekt erfolgen muss. Der Betriebsrat hat die Verantwortung, den Wahlvorstand zu bestellen, um den Ablauf der Betriebsratswahl sicherzustellen. Dabei spielt der richtige Zeitpunkt der Bestellung eine wichtige Rolle. Der ideale Zeitpunkt richtet sich nach dem organisatorischen Aufwand, der für die Vorbereitungen notwendig ist. Es ist ebenfalls wichtig, genügend Zeit für die Schulung der Wahlvorstandsmitglieder und der Ersatzmitglieder einzuplanen. So wird gewährleistet, dass alle Beteiligten umfassend auf ihre Aufgaben vorbereitet sind und die Wahl ohne Fehler ablaufen kann. Weitere Informationen für den Betriebsrat dazu, wann der Wahlvorstand idealerweise bestellt werden sollte, finden Sie auf den folgenden Seiten.

In Betrieben mit einem bestehenden Betriebsrat wird der Wahlvorstand durch den Betriebsrat in einer regulären Sitzung gewählt. Die Abstimmung erfolgt per Mehrheitsbeschluss, der dokumentiert werden muss. Üblicherweise besteht der Wahlvorstand aus drei Mitgliedern, doch kann die Anzahl im normalen Wahlverfahren, falls erforderlich, erhöht werden. Zusätzlich zu den ordentlichen Mitgliedern sollten auch Ersatzmitglieder bestimmt werden. Diese übernehmen bei einem Ausfall eines ordentlichen Mitglieds dessen Aufgaben, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Betriebsratswahl zu sichern.

Neben der Wahl der Mitglieder hat der Betriebsrat außerdem die Pflicht, einen Vorsitzenden des Wahlvorstands sowie dessen Stellvertreter zu bestellen. Diese übernehmen die Koordination und Leitung der Tätigkeiten des Wahlvorstands.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere detaillierte Informationen zur korrekten Bestellung des Wahlvorstands sowie ein Muster für den Beschluss, das Ihnen als Vorlage dient. Weiterer wichtige Informationen für den Betriebsrat für die nächste Betriebsratswahl finden Sie dort ebenfalls. 

Haben Sie Fragen...?

Bei Fragen rund um die Betriebsratswahl 2026 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

0209 165 85 - 34

Die Betriebsratswahl 2026 steht vor der Tür, und für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte ist das ein entscheidendes Ereignis. Ein gut organisierter und erfolgreicher Betriebsrat kann maßgeblich dazu beitragen, die Interessen der Belegschaft zu vertreten und den Betrieb positiv mitzugestalten. Damit die Wahl reibungslos verläuft, ist es für den Betriebsrat unerlässlich, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Abläufen und den aktuellen Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vertraut zu machen.

Voraussetzungen für die Betriebsratswahl 2026

Die Betriebsratswahl findet alle vier Jahre statt, wobei die nächste Wahl im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 abgehalten wird. In dieser Zeit sind Unternehmen, die in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, dazu verpflichtet, eine Wahl durchzuführen, sofern ein Betriebsrat gewünscht wird oder bereits besteht.

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wer selbst kandidieren möchte, muss dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören, wobei Ausnahmen für neue Betriebe gelten. Die genauen Fristen und Voraussetzungen sollten vom Betriebsrat stets überprüft werden, um Fehler zu vermeiden.

Vorbereitung auf die Betriebsratswahl

Eine gründliche Vorbereitung ist das A und O für eine erfolgreiche Wahl. Der amtierende Betriebsrat hat die Aufgabe, den Wahlvorstand zu bestellen, der die Wahl organisiert und durchführt. Dieser sollte sich intensiv mit dem Wahlausschreiben, den Kandidaturen und dem Wahlverfahren auseinandersetzen.

Um Missverständnisse und Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, Seminare und Schulungen zu besuchen, die spezifische Kenntnisse zu den Wahlregularien und den Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz vermitteln. Hierbei bietet die aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH maßgeschneiderte Seminare an, um Betriebsräte optimal auf die Betriebsratswahl 2026 vorzubereiten.

Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz für die Wahl 2026

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst, um den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Daher ist es für Betriebsräte besonders wichtig, sich über eventuelle Neuerungen zu informieren. Diese Änderungen betreffen unter anderem die vereinfachte Wahlverfahren für kleinere Betriebe, die Ausweitung der Rechte von Leiharbeitnehmern sowie die Digitalisierung des Wahlprozesses.

Eine der zentralen Herausforderungen ist die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, die auch den Wahlprozess beeinflusst. Der Einsatz von elektronischen Wahlsystemen könnte in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen, jedoch müssen dabei Datenschutzbestimmungen strikt eingehalten werden.

Unterstützung für Betriebsräte: Seminare und Weiterbildungen

Um den hohen Anforderungen der Betriebsratswahl 2026 gerecht zu werden, sollten sich Betriebsräte frühzeitig informieren und weiterbilden. Neben der Teilnahme an Seminaren bieten spezialisierte Beratungen und Schulungen wertvolle Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Wahl.

Die aas Akademie bietet umfassende Schulungsprogramme für Betriebsräte an, die nicht nur rechtliche Grundlagen und das Wahlverfahren behandeln, sondern auch praxisnahe Tipps für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nach der Wahl liefern. Diese Seminare sind auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen abgestimmt und werden von erfahrenen Referenten durchgeführt.

Fazit: Gut vorbereitet in die Betriebsratswahl 2026

Die Betriebsratswahl 2026 ist eine wichtige Gelegenheit für Arbeitnehmer, ihre betriebliche Mitbestimmung zu stärken. Eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Wahl. Betriebsräte sollten sich rechtzeitig über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren, geeignete Kandidaten finden und sich durch Schulungen und Seminare weiterbilden lassen, um den Anforderungen der kommenden Wahl gerecht zu werden.

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