Welche Aufgaben hat der Personalratsvorsitzende?

Der Personalratsvorsitzende nimmt eine zentrale Rolle in der Arbeit des Personalrats ein. Er ist nicht nur das organisatorische Rückgrat, sondern auch das Sprachrohr des Gremiums. 📢 

Doch welche Aufgaben bringt diese verantwortungsvolle Position genau mit sich? Hier erfährst Du, welche Pflichten und Befugnisse der Personalratsvorsitzende hat und worauf es in der Praxis ankommt. 

Der Vorsitz im Vorstand des Personalrats 

In den meisten Personalvertretungsgesetzen ist ein Vorstand vorgesehen, der die laufenden Geschäfte übernimmt – zum Beispiel nach § 34 Abs. 1 BPersVG. Der Personalrat wählt mit einfacher Mehrheit aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. Damit ist der Personalratsvorsitzende nicht nur Leiter des Personalrats, sondern auch des Vorstands und trägt eine besondere Verantwortung für die Organisation und Umsetzung der Gremienarbeit.

Organisation und Einladung zu Personalratssitzungen

Eine der zentralen Aufgaben des Vorsitzenden ist die Einberufung der Personalratssitzungen. Er legt den Termin fest und lädt die Mitglieder zur Sitzung ein. ️ Falls es eine Geschäftsordnung gibt, können regelmäßige Sitzungstermine bereits vorab festgelegt sein. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Personalrats oder auf Antrag der Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter einer Gruppe, muss der Vorsitzende außerdem eine Sitzung einberufen. (§ 36 Abs. 3 BPersVG). 


Festlegung der Tagesordnung

Die Tagesordnung ist das Herzstück ️ jeder Sitzung, denn sie legt fest, welche Themen behandelt werden. Der Personalratsvorsitzende erstellt diese eigenständig, muss aber Anträge der Mitglieder berücksichtigen. Soll ein bestimmter Punkt besprochen werden, muss er diesen in die Tagesordnung aufnehmen, wenn ein Viertel der Mitglieder oder die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter einer Gruppe einen Antrag gestellt haben. 


Leitung der Personalratssitzung

Während der Sitzung übernimmt der Vorsitzende die Moderation und 
eröffnet die Sitzung 
stellt die Anwesenheit der Mitglieder fest 
leitet durch die Tagesordnung 
führt Abstimmungen durch 
erteilt das Wort und sorgt für eine strukturierte Diskussion 

Auch wenn jedes Mitglied Rederecht hat, sorgt der Vorsitzende für einen geordneten Ablauf der Debatten. 

Vertretung des Personalrats nach außen

Der Personalratsvorsitzende ist das offizielle Sprachrohr des Gremiums. Beschlüsse des Personalrats werden durch ihn nach außen kommuniziert – etwa gegenüber der Dienststellenleitung oder anderen Akteuren. Dabei darf er jedoch nur im Rahmen gefasster Beschlüsse handeln. 

Gibt es Themen, die nur eine bestimmte Beschäftigtengruppe betreffen, übernimmt er die Vertretung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied, das dieser Gruppe angehört (§ 35 Abs. 2 S. 2 BPersVG). 


Ansprechpartner für Erklärungen an den Personalrat

Nicht nur nach außen, sondern auch nach innen ist der Vorsitzende die zentrale Anlaufstelle. Erklärungen an den Personalrat gelten erst dann als zugegangen, wenn sie beim Vorsitzenden oder – falls er verhindert ist – seiner Stellvertretung eintreffen. Das bedeutet: Er ist für die Kommunikation innerhalb des Personalrats und zwischen Gremium und Dienststelle von entscheidender Bedeutung.


Leitung der Personalversammlungen

Die Personalversammlung ist ein wichtiges Forum für den Austausch zwischen Personalrat und Belegschaft. Die Leitung liegt ebenfalls beim Vorsitzenden.  
Er eröffnet die Versammlung 
Er führt durch die Tagesordnung 
Er erteilt das Wort 
Er sorgt für einen geregelten Ablauf 
Er übt das Hausrecht während der Versammlung aus

Führung der laufenden Geschäfte (wenn dies nicht der Vorstand übernimmt)

Je nach Geschäftsordnung kann der Vorstand dem Vorsitzenden die Erledigung der laufenden Geschäfte übertragen. Dazu gehören insbesondere: 
🔹 Organisation des Bürobetriebs des Personalrats 
🔹 Vorbereitende Tätigkeiten für Sitzungen und Beschlüsse 
🔹 Koordination von Verwaltungsaufgaben 
🔹 Vorbereitung von Unterlagen für die Entscheidungsfindung 


Fazit: Eine verantwortungsvolle Schlüsselrolle 🗝️ 

Der Personalratsvorsitzende trägt maßgeblich zur effizienten Arbeit des Gremiums bei. Von der Organisation und Moderation der Sitzungen bis zur externen Vertretung – er hält die Fäden in der Hand. Wer dieses Amt übernimmt, sollte gut organisiert, kommunikationsstark und entscheidungsfähig sein. Denn eine funktionierende Personalratsarbeit beginnt mit einer starken Führung! 

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Die Aufgaben des Personalratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1

Basiswissen für den Personalratsvorsitzenden und den Stellvertreter

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  • Wirksamer Abschluss von Dienstvereinbarungen
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