Erstellen eines Schulungsplans für das gesamte Gremium
Inhaltsverzeichnis
Ein Betriebsrat kann seine Aufgaben nur dann gut erfüllen, wenn seine Mitglieder über das notwendige Wissen verfügen. Das Betriebsverfassungsrecht, arbeitsrechtliche Vorschriften, Beteiligungsrechte und viele praktische Fragen der Betriebsratsarbeit sind komplex. Niemand bringt dieses Wissen automatisch mit – auch nicht nach einer Wahl in den Betriebsrat. Deshalb sind Schulungen ein zentraler Bestandteil der Betriebsratsarbeit.
Gerade zu Beginn einer neuen Amtszeit sollte sich das Gremium bewusst mit der Frage beschäftigen, welche Schulungen für die einzelnen Mitglieder notwendig sind und wie die Qualifizierung im Betriebsrat organisiert werden soll. Eine strukturierte Planung hilft dabei, Wissen im Gremium aufzubauen, Zuständigkeiten fachlich abzusichern und langfristig handlungsfähig zu bleiben.
Eine gemeinsame Wissensbasis im Betriebsrat schaffen
Damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann, brauchen alle Mitglieder eine solide fachliche Grundlage. Das gilt insbesondere für zwei Bereiche:
- Betriebsverfassungsrecht
- Arbeitsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Rechte, Pflichten und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Es bestimmt zum Beispiel, wie Beschlüsse gefasst werden, welche Mitbestimmungsrechte bestehen und wie Beteiligungsverfahren ablaufen.
Das Arbeitsrecht bildet dagegen den rechtlichen Rahmen der Arbeitsverhältnisse im Betrieb. Viele Entscheidungen des Betriebsrats hängen unmittelbar mit arbeitsrechtlichen Fragen zusammen – etwa bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, Arbeitszeitregelungen oder Fragen der Vergütung.
Darüber hinaus hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 BetrVG die Aufgabe, darüber zu wachen, dass im Betrieb Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Diese Überwachungsaufgabe kann der Betriebsrat nur wahrnehmen, wenn seine Mitglieder die relevanten rechtlichen Grundlagen kennen.
Ohne ausreichendes Wissen im Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht ist es für Betriebsratsmitglieder daher nicht möglich,
- Beteiligungsrechte richtig einzuordnen,
- Maßnahmen des Arbeitgebers rechtlich zu bewerten,
- und fundierte Entscheidungen im Gremium zu treffen.
Eine gemeinsame Wissensbasis ist deshalb eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine funktionierende Betriebsratsarbeit.
Grundlagenschulungen für neue Betriebsratsmitglieder
Aus diesem Grund gehört es zu den ersten Aufgaben eines neu gewählten Betriebsrats, die Teilnahme der Mitglieder an Grundlagenschulungen zu planen.
Dabei geht es nicht um kurze Überblicksveranstaltungen oder „kompakte Einführungen“. Neue Betriebsratsmitglieder brauchen eine gründliche und fundierte Schulung in den zentralen Rechtsgebieten ihrer Arbeit.
Zu den wichtigsten Grundlagen gehören insbesondere:
- Betriebsverfassungsrecht
- Arbeitsrecht
- Geschäftsführung und Beschlussfassung des Betriebsrats
- Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen
Gerade das Arbeitsrecht spielt dabei eine besonders wichtige Rolle. Viele Beteiligungsrechte des Betriebsrats setzen voraus, dass arbeitsrechtliche Zusammenhänge verstanden werden. Wer zum Beispiel Kündigungen beurteilen, Versetzungen bewerten oder Fragen der Arbeitszeit diskutieren will, muss die zugrunde liegenden arbeitsrechtlichen Regeln kennen.
Viele neue Betriebsratsmitglieder überlegen zunächst, ob sie „kompakte Einführungsseminare“ besuchen sollen, um möglichst schnell und preiswert einen Überblick zu bekommen. Für eine solide Betriebsratsarbeit reicht das in der Regel nicht aus.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt klar, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf erforderliche und ausreichende Schulungen haben. Gerade bei grundlegenden Themen wie Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht dürfen Betriebsräte daher nicht auf oberflächliche Kurzschulungen verwiesen werden.
Eine fundierte Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ist die Voraussetzung dafür, dass Betriebsratsmitglieder ihre Aufgaben sicher und kompetent wahrnehmen können.
Rechtsprechung zum Schulungsanspruch
Der Anspruch auf Schulungen ergibt sich aus § 37 Abs. 6 BetrVG. Danach sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn sie an Schulungsveranstaltungen teilnehmen, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat diesen Anspruch über viele Jahre konkretisiert.
Wichtige Entscheidungen des BAG zum Schulungsanspruch
- Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht sind erforderlich
Das BAG hat entschieden, dass neu gewählte Betriebsratsmitglieder regelmäßig Anspruch auf Schulungen im Betriebsverfassungsrecht haben.
BAG 15.05.1986 – 6 ABR 64/83
Das Gericht stellte klar, dass Mitglieder ohne entsprechende Kenntnisse ihre gesetzlichen Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen können.
- Auch Grundkenntnisse im (sonstigen) Arbeitsrecht sind erforderlich
Ebenso hat das BAG entschieden, dass Grundkenntnisse im (sonstigen) Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder erforderlich sind, weil viele Beteiligungsrechte nur im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Vorschriften verständlich sind.
BAG 14.01.2015 – 7 ABR 95/12
Der Betriebsrat kann seiner Pflicht zur Überwachung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Gesetze auch nur nachkommen, wenn er die entsprechenden Gesetze kennt.
Spezialisierungen im Gremium
Neben den Grundlagenschulungen spielt auch die fachliche Spezialisierung einzelner Mitglieder eine wichtige Rolle. Betriebsratsarbeit umfasst viele unterschiedliche Themenbereiche. Niemand kann in allen Bereichen gleichermaßen Experte sein.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, wenn sich einzelne Mitglieder gezielt in bestimmten Themenfeldern weiterbilden. Diese Spezialisierungen orientieren sich häufig an den Aufgaben im Gremium oder an der Mitarbeit in Ausschüssen.
Typische Fachgebiete sind beispielsweise:
- Arbeitszeit und Dienstplanung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Datenschutz und Digitalisierung
- Personalplanung und Qualifizierung
- Kündigungen und personelle Einzelmaßnahmen
- betriebliche Umstrukturierungen
- Kommunikation mit der Belegschaft
Wenn ein Mitglied im Betriebsrat beispielsweise für Arbeitszeitfragen zuständig ist oder im Arbeitsschutzausschuss mitarbeitet, ist es sinnvoll, dass es in diesem Bereich vertiefende Schulungen besucht.
So entsteht im Gremium nach und nach eine fachliche Arbeitsteilung, bei der unterschiedliche Mitglieder über besondere Kenntnisse in bestimmten Themenbereichen verfügen.
Vertiefungsschulungen, Fachkongresse und Symposien
Neben klassischen Seminaren können auch Vertiefungsschulungen oder Fachkongresse sowie Symposien eine wichtige Rolle spielen. Dort werden aktuelle Entwicklungen, neue Rechtsprechung oder spezielle Themen intensiver behandelt.
Fachkongresse bieten häufig den Vorteil, dass mehrere Themen parallel behandelt werden und sich Betriebsratsmitglieder gezielt die Inhalte auswählen können, die für ihre Aufgaben besonders relevant sind. Gleichzeitig ermöglichen solche Veranstaltungen den Austausch mit anderen Betriebsräten und Experten.
Einen Schulungsplan erstellen
Damit die Qualifizierung im Betriebsrat nicht zufällig oder nur kurzfristig erfolgt, ist es sinnvoll, einen Schulungsplan zu erstellen. Eine solche Planung hilft dem Gremium, den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass alle Mitglieder die notwendigen Schulungen besuchen können.
Ein Schulungsplan kann zum Beispiel folgende Fragen klären:
- Welche Mitglieder benötigen noch Grundlagenschulungen im Betriebsverfassungsrecht?
- Welche Mitglieder benötigen Grundlagenschulungen im Arbeitsrecht?
- Welche Themenbereiche sollen im Gremium fachlich aufgebaut werden?
- Welche Mitglieder übernehmen bestimmte Zuständigkeiten oder Ausschüsse?
- Welche Vertiefungsseminare oder Fachkongresse kommen dafür in Frage?
- In welchem Zeitraum sollen die Schulungen stattfinden?
Eine solche Planung kann gut im Rahmen einer Klausurtagung oder einer längeren Arbeitssitzung erfolgen. Dort kann das Gremium gemeinsam überlegen, welche Kompetenzen vorhanden sind, wo noch Wissen aufgebaut werden muss und wie die Weiterbildung über die Amtszeit verteilt werden soll.
Schulungsplanung stärkt die Arbeit des Betriebsrats
Eine strukturierte Schulungsplanung hat mehrere Vorteile. Sie sorgt dafür, dass Wissen systematisch aufgebaut wird und nicht nur einzelne Mitglieder über bestimmte Kenntnisse verfügen. Gleichzeitig unterstützt sie die Aufgabenverteilung im Gremium: Wer für ein bestimmtes Thema zuständig ist, erhält auch die Möglichkeit, sich fachlich entsprechend weiterzubilden.
Darüber hinaus stärkt sie die Zusammenarbeit im Betriebsrat. Wenn mehrere Mitglieder über solides Fachwissen verfügen, können Diskussionen im Gremium fundierter geführt werden und Entscheidungen werden sicherer getroffen.
Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.
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