Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden
Gemeinsam erfolgreicher im Team
Inhaltsverzeichnis
Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter ist ein zentraler Erfolgsfaktor für eine funktionierende Betriebsratsarbeit. Beide bilden häufig das organisatorische und strategische Zentrum der Arbeit des Gremiums. Gerade weil der Betriebsrat als Kollegialorgan arbeitet und viele Aufgaben koordiniert werden müssen, kommt dem Zusammenspiel dieser beiden Funktionen eine besondere Bedeutung zu.
Der Betriebsratsvorsitzende trägt die Verantwortung für die Leitung der Sitzungen, die Organisation der Geschäftsführung des Gremiums sowie die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und der Betriebsöffentlichkeit. Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt ihn dabei und übernimmt seine Aufgaben im Falle der Verhinderung. Damit diese Zusammenarbeit reibungslos funktioniert, braucht es eine enge Abstimmung, gegenseitiges Vertrauen und einen kontinuierlichen Informationsaustausch.
Der stellvertretende Vorsitzende ist kein „zweiter Vorsitzender“
Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vertritt der stellvertretende Vorsitzende den Betriebsratsvorsitzenden im Falle seiner Verhinderung. Das bedeutet: Der Stellvertreter übernimmt die Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden nur dann, wenn dieser tatsächlich verhindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit, Schulungsteilnahme oder eine rechtliche Verhinderung.
Solange der Vorsitzende im Amt und handlungsfähig ist, bleibt er für die gesetzlichen Aufgaben zuständig. Der Stellvertreter ist deshalb rechtlich kein zweiter Vorsitzender mit parallelen Zuständigkeiten, sondern die gesetzlich vorgesehene Vertretung.
In der Praxis bedeutet das jedoch nicht, dass der Stellvertreter erst aktiv wird, wenn der Vorsitzende ausfällt. Vielmehr ist es sinnvoll, beide Funktionen als Leitungsteam des Betriebsrats zu verstehen.
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Erfolgreiche Betriebsratsarbeit durch ein starkes Leitungsteam
Gerade in größeren oder arbeitsintensiven Gremien zeigt sich, dass erfolgreiche Betriebsratsarbeit häufig dort gelingt, wo Vorsitzender und Stellvertreter als eingespieltes Team zusammenarbeiten.
Ein solches Leitungsteam kann die Arbeit des Betriebsrats erheblich erleichtern:
- gemeinsame Vorbereitung von Betriebsratssitzungen
- Abstimmung über Tagesordnung und strategische Themen
- gegenseitige Information über laufende Beteiligungsverfahren
- gemeinsame Vorbereitung von Gesprächen mit dem Arbeitgeber
- Koordination von Aufgaben im Gremium
Durch diese enge Zusammenarbeit entsteht ein stabiler organisatorischer Kern, der die Arbeit des gesamten Betriebsrats unterstützt.
Klare Aufgabenteilung statt Konkurrenz
Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Stellvertreter setzt voraus, dass beide ihre Rollen klar verstehen und ihre Aufgaben sinnvoll aufteilen. Wichtig ist dabei, Konkurrenzsituationen zu vermeiden.
Stattdessen sollte die Zusammenarbeit geprägt sein von:
- klaren Zuständigkeiten
- gegenseitiger Unterstützung
- regelmäßiger Abstimmung
- einem offenen Austausch über aktuelle Themen
Eine solche Aufgabenteilung sorgt auch für gegenseitige Entlastung. Gerade in arbeitsintensiven Zeiten kann der Stellvertreter wichtige organisatorische Aufgaben übernehmen oder Gespräche vorbereiten.
Gemeinsam Ziele und Strategien für den Betriebsrat entwickeln
Vorsitzender und Stellvertreter können eine wichtige Rolle bei der strategischen Ausrichtung des Betriebsrats spielen. Als Leitungsteam können sie gemeinsam überlegen:
- Welche Themen sind für den Betriebsrat aktuell besonders wichtig?
- Welche Ziele verfolgt das Gremium in den kommenden Monaten oder Jahren?
- Welche Projekte sollen priorisiert werden?
Eine gemeinsame strategische Abstimmung hilft dabei, dass der Betriebsrat geschlossen auftritt und seine Arbeit gezielt organisiert.
Gegenseitige Unterstützung – besonders in schwierigen Situationen
Die Arbeit im Betriebsrat kann auch konfliktreich sein. Unterschiedliche Interessen innerhalb des Gremiums, Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder schwierige Entscheidungen können Druck erzeugen.
Gerade in solchen Situationen ist es hilfreich, wenn Vorsitzender und Stellvertreter sich als Reflexionspartner unterstützen. Sie können miteinander beraten, schwierige Situationen besprechen und gemeinsam Lösungen entwickeln.
Eine gute Zusammenarbeit zeichnet sich daher auch dadurch aus, dass beide sich:
- gegenseitig Feedback geben,
- Entscheidungen gemeinsam reflektieren,
- sich auch in „stürmischen Zeiten“ gegenseitig unterstützen.
Teamarbeit im gesamten Betriebsrat fördern
Ein starkes Leitungsteam kann auch entscheidend dazu beitragen, die Zusammenarbeit im gesamten Gremium zu stärken. Vorsitzender und Stellvertreter können beispielsweise darauf achten,
- dass alle Mitglieder in die Arbeit eingebunden werden,
- dass ein gutes „Wir-Gefühl“ im Betriebsrat entsteht,
- dass Lagerbildung oder Grüppchenbildung vermieden werden.
Gerade wenn der Betriebsrat aus verschiedenen Listen oder Interessengruppen besteht, ist es eine besondere Herausforderung, eine offene und lösungsorientierte Diskussionskultur zu fördern.
Hier können Vorsitzender und Stellvertreter gemeinsam darauf achten, dass:
- unterschiedliche Meinungen respektiert werden,
- Konflikte frühzeitig angesprochen werden,
- Diskussionen sachlich und konstruktiv geführt werden.
Konflikte im Gremium erkennen und lösen
Konflikte gehören auch zur Arbeit eines Betriebsrats. Unterschiedliche Sichtweisen können sogar hilfreich sein, um bessere Entscheidungen zu treffen. Problematisch wird es jedoch, wenn Konflikte zu dauerhaften Spannungen oder Blockaden führen.
Vorsitzender und Stellvertreter können gemeinsam dazu beitragen,
- Reibungsverluste im Gremium frühzeitig zu erkennen,
- Konflikte offen anzusprechen,
- gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Eine konstruktive Diskussionskultur hilft dabei, Konflikte nicht eskalieren zu lassen, sondern sie produktiv zu bearbeiten.
Vorbereitung auf den Vertretungsfall
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Vorsitzendem und Stellvertreter ist auch deshalb wichtig, weil der Stellvertreter jederzeit einspringen können muss. Wenn der Vorsitzende verhindert ist, übernimmt der Stellvertreter automatisch dessen Aufgaben – etwa die Einberufung von Sitzungen, die Leitung der Sitzung oder die Kommunikation mit dem Arbeitgeber.
Damit dies reibungslos funktioniert, sollte der Stellvertreter immer über den aktuellen Stand der Betriebsratsarbeit informiert sein. Ein regelmäßiger Austausch sorgt dafür, dass der Vertretungsfall ohne Informationsverlust bewältigt werden kann.
Organisationsrisiko bei gleichzeitiger Verhinderung
Ein besonderes Risiko besteht, wenn sowohl der Betriebsratsvorsitzende als auch sein Stellvertreter gleichzeitig verhindert sind. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu klargestellt, dass die Einberufung und Ladung zu Betriebsratssitzungen grundsätzlich ausschließlich dem Vorsitzenden und im Verhinderungsfall seinem Stellvertreter zustehen (§ 29 Abs. 2 BetrVG). Wird diese Zuständigkeitskette nicht eingehalten, kann dies dazu führen, dass auf einer solchen Sitzung gefasste Beschlüsse unwirksam sind (BAG 28.07.2020 – 1 ABR 5/19).
Um solche Risiken zu vermeiden, sollte der Betriebsrat in seiner Geschäftsordnung festlegen, wer die Sitzung einberufen darf, wenn sowohl Vorsitzender als auch Stellvertreter verhindert sind.
Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.
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