Die Tagesordnung ist die Grundlage für eine strukturierte und ordnungsgemäße Durchführung von Betriebsratssitzungen. Sie legt fest, welche Themen in der Sitzung behandelt werden und bildet damit den organisatorischen Rahmen für Beratung und Beschlussfassung. Für ihre Erstellung ist grundsätzlich der Betriebsratsvorsitzende verantwortlich. Nach § 29 Abs. 2 Satz 2 BetrVG hat er die Aufgabe, die Tagesordnung für jede Sitzung festzulegen. Gleichzeitig ist die Erstellung der Tagesordnung kein rein persönlicher Entscheidungsprozess des Vorsitzenden. Vielmehr muss organisatorisch sichergestellt werden, dass auch andere Beteiligte Themen einbringen können.

Sammlung von Themen für die Tagesordnung

Der erste Schritt im Prozess besteht in der Sammlung möglicher Tagesordnungspunkte. Themen können aus unterschiedlichen Quellen stammen. Dazu gehören insbesondere:

  • Anträge einzelner Betriebsratsmitglieder
  • Anliegen oder Anträge des Arbeitgebers
  • Themen aus Ausschüssen des Betriebsrats
  • Anliegen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
  • Rückmeldungen oder Beschwerden aus der Belegschaft
  • offene Punkte aus vorherigen Sitzungen

Damit alle Beteiligten ihre Themen rechtzeitig einbringen können, empfiehlt es sich, eine organisatorische Regelung zu treffen. Häufig wird in der Geschäftsordnung des Betriebsrats festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt Vorschläge für die nächste Sitzung eingereicht werden müssen.

In der Praxis hat sich außerdem eine laufende Themensammlung bewährt. Viele Betriebsräte führen eine digitale Themenliste oder ein gemeinsames Dokument, auf das alle Mitglieder Zugriff haben. Dort können Themen fortlaufend eingetragen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass wichtige Punkte nicht verloren gehen und der Vorsitzende frühzeitig erkennen kann, welche Themen vorbereitet werden müssen.

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Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1

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Basiswissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter


  • Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
  • Die Rolle des Vorsitzenden bei der Betriebsratssitzung
  • Wirksame Beschlussfassung vorbereiten und durchführen
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 2

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Aufbauwissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter


  • Datenschutz und Umgang mit sensiblen Informationen im Betriebsratsbüro
  • Organisation der Betriebsratsarbeit durch den Betriebsratsvorsitzenden
  • Möglichkeiten, um mit den Arbeitnehmern in Kontakt zu kommen

Prüfung der Entscheidungsreife und Fristenkontrolle

Nachdem mögliche Themen gesammelt wurden, prüft der Vorsitzende, welche Punkte tatsächlich auf die nächste Tagesordnung gehören. Dabei spielt insbesondere die Fristenkontrolle eine wichtige Rolle.

Der Vorsitzende muss prüfen, ob gesetzliche oder betriebliche Fristen laufen, beispielsweise:

  • Anhörungen zu Kündigungen nach § 102 BetrVG
  • Zustimmungsverfahren bei personellen Maßnahmen nach § 99 BetrVG
  • Fristen aus Betriebsvereinbarungen oder anderen Beteiligungsverfahren

Solche fristgebundenen Themen haben Vorrang, da das Versäumen einer Frist dazu führen kann, dass Beteiligungsrechte verloren gehen oder eine Zustimmung als erteilt gilt. Viele Betriebsräte arbeiten deshalb mit einer separaten Fristenliste oder einem digitalen Fristenkalender, der regelmäßig überprüft wird.

Strukturierung und Priorisierung der Tagesordnung

Im nächsten Schritt werden die ausgewählten Themen strukturiert und in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht. Eine klare Struktur sorgt dafür, dass wichtige Punkte nicht unter Zeitdruck am Ende der Sitzung behandelt werden und dass für alle Mitglieder Transparenz über den Ablauf der Sitzung besteht.

Eine typische Struktur der Tagesordnung kann beispielsweise so aussehen:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Feststellung oder Ergänzung der Tagesordnung
  4. fristgebundene Beschlussangelegenheiten
  5. weitere Beschlussfassungen
  6. Beratungs- und Informationsthemen
  7. Berichte aus Ausschüssen
  8. Verschiedenes

Diese Struktur erleichtert die Sitzungsführung und sorgt dafür, dass dringende Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden können.

Präzise Formulierung der Tagesordnungspunkte

Ein zentraler Schritt im Prozess ist die klare und präzise Formulierung der einzelnen Tagesordnungspunkte. Jedes Betriebsratsmitglied muss anhand der Tagesordnung erkennen können,

  • worüber beraten werden soll und
  • ob eine Beschlussfassung vorgesehen ist.

Unklare Formulierungen wie „Personal“, „Arbeitszeit“ oder „IT“ sind hierfür nicht ausreichend. Soll ein Beschluss gefasst werden, muss der Gegenstand konkret bezeichnet werden. Beispielsweise:

  • „Beschlussfassung zur Zustimmung zur Einführung eines neuen Schichtmodells gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG“
  • „Beschluss über die Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung von Frau/Herrn XY gemäß § 99 BetrVG“

Nur eine präzise formulierte Tagesordnung ermöglicht es den Mitgliedern, sich angemessen auf die Sitzung vorzubereiten.

Vorbereitung der Sitzung und Bereitstellung von Unterlagen

Die Tagesordnung erfüllt auch eine wichtige Informationsfunktion. Sie soll den Mitgliedern ermöglichen, sich auf die Beratung vorzubereiten. Deshalb sollte in der Einladung zur Sitzung darauf hingewiesen werden, wenn zu einzelnen Punkten Unterlagen vorliegen.

Aus datenschutzrechtlichen und organisatorischen Gründen dürfen Unterlagen nicht mit der Einladung versendet werden, sondern müssen zentral in der Betriebsratsablage bereitgestellt werden. Betriebsratsmitglieder haben nach § 34 Abs. 3 BetrVG ein Recht auf Einsicht in die Unterlagen des Betriebsrats. Dieses Einsichtsrecht gilt sowohl für Papierakten als auch für elektronische Dokumentensysteme.

Feststellung oder Ergänzung der Tagesordnung in der Sitzung

Zu Beginn der Betriebsratssitzung wird die Tagesordnung regelmäßig noch einmal festgestellt. Dabei können kurzfristig Ergänzungen vorgenommen werden. Eine solche Erweiterung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 09.07.2013 – 1 ABR 2/13) kann ein neuer Tagesordnungspunkt nur dann aufgenommen werden, wenn alle Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und die anwesenden Mitglieder einstimmig beschließen, die Tagesordnung zu ergänzen. Dieses Einstimmigkeitserfordernis schützt die Mitglieder davor, über Themen entscheiden zu müssen, auf die sie sich nicht vorbereiten konnten.

Jörg Reiniger
Jörg Reiniger
Experte für strategische Gremienarbeit | Seminarentwickler | Spezialist für Mitbestimmung & Organisationsentwicklung

Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.

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