Das Monatsgespräch nach § 74 Abs. 1 BetrVG ist ein zentrales Forum der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Gesetz bestimmt, dass Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten sollen. In diesem Gespräch sollen beide Seiten über strittige Fragen beraten, mit dem ernsthaften Willen zur Einigung verhandeln und Vorschläge zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten entwickeln. Das Monatsgespräch dient damit dem regelmäßigen Austausch über Themen aus Betrieb und Belegschaft und bildet eine wichtige Grundlage für eine funktionierende und vertrauensvolle Zusammenarbeit. 

Dem Betriebsratsvorsitzenden kommt in diesem Gespräch eine wichtige organisatorische und kommunikative Rolle zu. Er ist in der Praxis häufig der zentrale Ansprechpartner für den Arbeitgeber und übernimmt meist die Koordination der Gespräche. Gleichzeitig ist es wichtig zu verstehen, dass der Vorsitzende im Monatsgespräch nicht als Einzelperson für den Betriebsrat entscheidet, sondern das Gremium vertritt. Seine Aufgabe besteht darin, die Position des Betriebsrats darzustellen und den Austausch zu strukturieren – nicht darin, eigenständig verbindliche Entscheidungen zu treffen. 

Monatsgespräch als Forum des Austauschs 

Das Monatsgespräch ist ein eigenständiger Termin zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es unterscheidet sich sowohl von der Betriebsratssitzung als auch von Gesprächen, zu denen der Arbeitgeber zu einzelnen Tagesordnungspunkten einer Sitzung eingeladen wird. Während der Betriebsrat in seinen Sitzungen interne Positionen entwickelt und Beschlüsse fasst, dient das Monatsgespräch dazu, diese Positionen gegenüber dem Arbeitgeber zu erläutern, Informationen auszutauschen und mögliche Lösungen für betriebliche Fragen zu diskutieren. 

Inhaltlich gibt es dabei keine Beschränkung auf bestimmte Themen. Alles, was die Beschäftigten oder den Betrieb betrifft, kann Gegenstand des Monatsgesprächs sein – etwa geplante Maßnahmen des Arbeitgebers, betriebliche Probleme, personelle Entwicklungen oder Vorschläge des Betriebsrats.

Seminarempfehlungen für neue Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter

Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1

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Basiswissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter


  • Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
  • Die Rolle des Vorsitzenden bei der Betriebsratssitzung
  • Wirksame Beschlussfassung vorbereiten und durchführen
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 2

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Aufbauwissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter


  • Datenschutz und Umgang mit sensiblen Informationen im Betriebsratsbüro
  • Organisation der Betriebsratsarbeit durch den Betriebsratsvorsitzenden
  • Möglichkeiten, um mit den Arbeitnehmern in Kontakt zu kommen

Der Betriebsratsvorsitzende als Koordinator und Gesprächsführer 

In der Praxis übernimmt der Betriebsratsvorsitzende häufig die Rolle des Gesprächsführers im Monatsgespräch. Er sorgt dafür, dass die Themen des Betriebsrats eingebracht werden, strukturiert den Austausch und achtet darauf, dass die Diskussion sachlich bleibt. Oft koordiniert er auch die Vorbereitung des Gesprächs im Gremium und sammelt Themen, die angesprochen werden sollen. 

Wichtig ist jedoch: Der Vorsitzende handelt immer im Rahmen der Beschlüsse und Positionen des Betriebsrats. Er vertritt den Willen des Gremiums, nicht seinen eigenen. Daher sollte vor dem Monatsgespräch im Betriebsrat geklärt sein, 

  • welche Themen angesprochen werden sollen, 
  • welche Ziele der Betriebsrat verfolgt, 
  • und welche Position das Gremium zu bestimmten Fragen einnimmt. 

Diese Vorbereitung verhindert Missverständnisse und sorgt dafür, dass der Betriebsrat im Gespräch mit einer klaren Linie auftritt.

Monatsgespräch ist keine Beschlussfassung 

Das Monatsgespräch ersetzt keine Betriebsratssitzung. In diesem Gespräch werden keine Beschlüsse gefasst. Auch Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber müssen grundsätzlich im Betriebsrat beraten und beschlossen werden. Wenn im Monatsgespräch Vorschläge oder Zwischenergebnisse entstehen, sollten diese anschließend im Gremium aufgegriffen und dort durch einen Beschluss abgesichert werden. 

Gerade deshalb ist es wichtig, dass der Vorsitzende – oder ein anderes teilnehmendes Mitglied – die Inhalte des Gesprächs dokumentiert und anschließend im Betriebsrat darüber berichtet. So bleibt das Gremium vollständig informiert und kann die nächsten Schritte gemeinsam festlegen.

Teilnahme mehrerer Betriebsratsmitglieder

Auch wenn in vielen Betrieben der Vorsitzende die Gespräche maßgeblich führt, ist das Monatsgespräch rechtlich kein Vier-Augen-Gespräch zwischen Arbeitgeber und Vorsitzendem. Grundsätzlich steht allen Betriebsratsmitgliedern das Teilnahmerecht zu. In der Praxis nimmt häufig eine kleinere Delegation des Betriebsrats teil. Es ist jedoch sinnvoll, dass mindestens zwei Mitglieder beteiligt sind. Dies schafft Transparenz im Gremium, verhindert Missverständnisse über den Gesprächsverlauf und stärkt die gemeinsame Verantwortung. 

Zudem hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, an den Besprechungen teilzunehmen. Auch Vertreter der Gewerkschaft können bei entsprechenden Themen einbezogen werden.

Vorbereitung als Schlüssel zum erfolgreichen Monatsgespräch 

Ein erfolgreiches Monatsgespräch hängt wesentlich von der Vorbereitung ab. Der Vorsitzende spielt dabei eine wichtige Rolle, indem er den Austausch im Gremium organisiert und dafür sorgt, dass die Themen strukturiert eingebracht werden. 

Hilfreich sind insbesondere: 

  • eine vorherige Abstimmung im Betriebsrat über die Themen, 
  • klare Ziele oder Lösungsvorschläge, 
  • eine Rollenverteilung im Gespräch (z. B. Gesprächsführung, Protokoll), 
  • eigene Notizen über Inhalte und Ergebnisse des Gesprächs. 

Eine solche strukturierte Vorbereitung verhindert, dass das Monatsgespräch zu einem bloßen Pflichttermin wird, und erhöht die Chancen, dass konkrete Fortschritte erzielt werden.

Jörg Reiniger
Jörg Reiniger
Experte für strategische Gremienarbeit | Seminarentwickler | Spezialist für Mitbestimmung & Organisationsentwicklung

Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.

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