Ein funktionierender Informationsaustausch zwischen Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung (SBV) und Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist eine wichtige Grundlage für eine wirksame Interessenvertretung im Betrieb. Zwar haben diese Gremien unterschiedliche Aufgaben und rechtliche Grundlagen, in vielen Themen überschneiden sich jedoch ihre Zuständigkeiten. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Informationen zwischen den Gremien regelmäßig weitergegeben und abgestimmt werden.

Der Betriebsrat ist die zentrale Interessenvertretung aller Beschäftigten im Betrieb. Die JAV vertritt die besonderen Interessen der Jugendlichen und der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, während die SBV für die Belange schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter zuständig ist. In vielen betrieblichen Themenfeldern können diese Interessenbereiche zusammenfallen – etwa bei der Ausbildung schwerbehinderter Auszubildender, bei Fragen der Arbeitszeitgestaltung, beim Gesundheitsschutz oder bei personellen Maßnahmen. Ein regelmäßiger Informationsaustausch stellt sicher, dass diese unterschiedlichen Perspektiven frühzeitig berücksichtigt werden.

Teilnahme an Sitzungen als Grundlage des Informationsflusses

Das Gesetz sieht verschiedene Beteiligungsrechte vor, die den Informationsaustausch zwischen den Gremien sichern sollen. So kann die JAV zu jeder Betriebsratssitzung ein Mitglied entsenden. In Angelegenheiten, die Jugendliche oder Auszubildende besonders betreffen, hat sogar die gesamte JAV ein Teilnahmerecht. Die SBV ist berechtigt, an allen Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen und sich beratend an den Diskussionen zu beteiligen.

Durch diese Beteiligung erhalten sowohl JAV als auch SBV unmittelbare Einblicke in die Beratungen des Betriebsrats. Gleichzeitig können sie ihre spezifischen Erfahrungen und Hinweise in die Diskussion einbringen. Auf diese Weise entsteht ein gemeinsamer Informationsstand über wichtige Entwicklungen im Betrieb.

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Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 1

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Basiswissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter


  • Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertreters
  • Die Rolle des Vorsitzenden bei der Betriebsratssitzung
  • Wirksame Beschlussfassung vorbereiten und durchführen
Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters – Teil 2

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Aufbauwissen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter


  • Datenschutz und Umgang mit sensiblen Informationen im Betriebsratsbüro
  • Organisation der Betriebsratsarbeit durch den Betriebsratsvorsitzenden
  • Möglichkeiten, um mit den Arbeitnehmern in Kontakt zu kommen

Austausch über wichtige Themenbereiche

Ein regelmäßiger Informationsaustausch ist besonders wichtig bei Themen, die mehrere Beschäftigtengruppen betreffen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ausbildung und Ausbildungsbedingungen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Arbeitszeitregelungen und Arbeitsorganisation
  • personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen
  • Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Fragen der Integration und Gleichbehandlung im Betrieb

In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Betriebsrat, JAV und SBV ihre Informationen bündeln und gemeinsam beraten, welche Maßnahmen erforderlich sind.

Gegenseitige Information über Anliegen der Beschäftigten

Neben der Teilnahme an Sitzungen ist es auch wichtig, dass die Gremien ihre Erkenntnisse aus der täglichen Arbeit miteinander teilen. Die JAV steht häufig in engem Kontakt mit Auszubildenden und jungen Beschäftigten und erhält frühzeitig Hinweise auf Probleme in der Ausbildung oder im Arbeitsalltag. Die SBV wiederum hat häufig Einblick in besondere Unterstützungsbedarfe schwerbehinderter Beschäftigter.

Diese Informationen können für die Arbeit des Betriebsrats von großer Bedeutung sein. Gleichzeitig kann der Betriebsrat Themen aus seiner Arbeit an die JAV oder SBV weitergeben, wenn sie die jeweiligen Beschäftigtengruppen betreffen.

Regelmäßige Abstimmung erleichtert die Zusammenarbeit

In der Praxis kann es sinnvoll sein, den Informationsaustausch nicht nur über formale Beteiligungsrechte zu organisieren, sondern auch durch regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen den Gremien. Dadurch lassen sich aktuelle Entwicklungen frühzeitig besprechen und gemeinsame Strategien entwickeln.

Solche Abstimmungen können zum Beispiel genutzt werden, um

  • aktuelle Probleme oder Beschwerden zu besprechen,
  • gemeinsame Positionen zu entwickeln,
  • Aufgaben zwischen den Gremien abzustimmen oder
  • Informationen aus Gesprächen mit dem Arbeitgeber auszutauschen.

Vertraulichkeit beachten

Beim Informationsaustausch zwischen den Gremien ist stets darauf zu achten, dass vertrauliche oder besonders sensible Informationen geschützt werden. Insbesondere die SBV arbeitet häufig mit personenbezogenen Daten, die einen besonderen Schutz erfordern. Informationen dürfen daher nur weitergegeben werden, wenn dies für die Aufgabenwahrnehmung der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich ist.

Jörg Reiniger
Jörg Reiniger
Experte für strategische Gremienarbeit | Seminarentwickler | Spezialist für Mitbestimmung & Organisationsentwicklung

Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.

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