Abberufung und Rücktritt von Betriebsausschussmitgliedern
Häufige Fragen zur Abberufung von Betriebsausschussmitgliedern
Inhaltsverzeichnis
Wie erfolgt die Abberufung von Betriebsausschussmitgliedern, die im Wege der Verhältniswahl gewählt wurden?
Sind das oder die abzuberufenden Betriebsausschussmitglieder in Verhältniswahl gewählt worden, so bedarf die Abwahl einer geheimen Abstimmung und ferner einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Betriebsratsmitglieder (§ 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG).
Für die Berechnung dieser qualifizierten Mehrheit ist von der Größe des Betriebsrats und nicht von der Zahl der anwesenden oder an der Beschlussfassung teilnehmenden Betriebsratsmitglieder auszugehen (DKKW/Wedde, BetrVG § 27 Rn. 16).
Können Betriebsausschussmitglieder ihr Amt als Betriebsausschussmitglied niederlegen?
Die gewählten Betriebsausschussmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen. Dies gilt allerdings nicht für den Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. Sie gehören dem Betriebsausschuss kraft Gesetzes an. Der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter können vom Amt des Betriebsausschussmitglieds nur unter gleichzeitiger Niederlegung des Amtes des Betriebsratsvorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden ausscheiden (DKKW/Wedde, BetrVG § 27 Rn. 18). Betriebsratsmitglieder verlieren ihr Amt als Betriebsausschussmitglieder sobald sie aus dem Betriebsrat ausscheiden.
Können Betriebsausschussmitglieder aus dem Betriebsausschuss abberufen werden?
Grundsätzlich erfolgt die Wahl der Betriebsausschussmitglieder für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats. Dem Betriebsrat ist es allerding jederzeit möglich, alle oder einzelne der weiteren Mitglieder des Betriebsausschusses abzuberufen. Hierfür bedarf es keines Grundes (Hessisches LAG, vom 23.11.2020 - 16 TaBV 79/20).
Der Betriebsausschuss selbst ist jedoch nicht befugt, eines seiner Mitglieder abzuberufen. Das Betriebsausschussmitglied, das abberufen werden soll, ist bei der Abstimmung über seine Abberufung im Betriebsrat stimmberechtigt.
Wie erfolgt die Abberufung von Betriebsausschussmitgliedern?
Wie die Abberufung erfolgt, hängt davon ab, ob die Betriebsausschussmitglieder im Wege der Verhältnis- oder der Personenwahl gewählt wurden.
Wie erfolgt die Abberufung von Betriebsausschussmitgliedern, die im Wege der Mehrheitswahl gewählt wurden?
Sind das oder die abzuberufenden Betriebsausschussmitglieder in Mehrheitswahl gewählt worden, erfordert eine Abwahl lediglich die einfache Mehrheit der Stimmen im Betriebsrat (Fitting BetrVG § 27 Rn. 48).
Sind die Betriebsausschussmitglieder in Mehrheitswahl gewählt worden, kann in offener Abstimmung über die Abberufung entschieden werden (Fitting BetrVG § 27 Rn. 50).
Diese Differenzierung ist, angesichts der Tatsache, dass die Wahl der weiteren Ausschussmitglieder stets geheim erfolgt, nicht einleuchtend. Der Betriebsrat kann deshalb beschließen, dass auch im Falle der Mehrheitswahl die Entscheidung über die Abberufung durch geheime Stimmabgabe zu erfolgen hat (Richardi BetrVG/Thüsing, BetrVG § 27 Rn. 27).
Jörg Reiniger ist Experte für die strategische und rechtssichere Weiterentwicklung von Betriebsrats-, Personalrats- und SBV-Arbeit. Seit vielen Jahren konzipiert und entwickelt er Seminar- und Kongressformate für Arbeitnehmervertretungen und begleitet Gremien bei der professionellen Organisation ihrer Arbeit. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung von juristischer Präzision, praxisnaher Umsetzbarkeit und struktureller Organisationsentwicklung. Er denkt Gremienarbeit nicht nur rechtlich, sondern strategisch – von der Beschlussfassung bis zur nachhaltigen Ausrichtung der Amtszeit.
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