19. Fotoshooting

Ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratssitzung

Sicherheit für Betriebsräte: von der Ladung bis zum Beschluss

Die Betriebsratssitzung ist der "zentrale Ort" der Betriebsratsarbeit. Hier werden Informationen ausgetauscht, Themen beraten und vor allem wirksame Beschlüsse gefasst. Damit das rechtssicher gelingt, kommt es nicht nur auf die Inhalte, sondern auch auf einen ordnungsgemäßen Ablauf an.

Bereits kleine Fehler bei der Ladungsfrist, der Tagesordnungsgestaltung oder der Protokollführung können dazu führen, dass wichtige Beschlüsse unwirksam sind – ein hohes Risiko für die Durchsetzungskraft des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber.

Wichtige Fragen stellen sich dabei schon vor der Sitzung:

  • Wer darf einladen?
  • Wann ist die Einladung rechtzeitig?
  • Welche Punkte gehören auf die Tagesordnung?
  • Wie werden Fristsachen erkannt und priorisiert?
  • Und wie erhalten die Mitglieder die Unterlagen, die sie für eine gute Vorbereitung brauchen?

Häufig gestellte Fragen zur ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung

Die Einberufung der Sitzung sowie die Festlegung der Tagesordnung obliegen primär dem Betriebsratsvorsitzenden (im Falle der Verhinderung dem Stellvertreter). Dies ist in § 29 Abs. 2 BetrVG geregelt. Der Vorsitzende leitet zudem die Verhandlungen der Sitzung.

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