Tariftreuegesetz ist beschlossen

Konstituierende Sitzung
Ines Heinsius
Ines Heinsius | 07.04.2026
Volljuristin in der Rechtsabteilung der aas Akademie

Der Deutsche Bundestag hat Ende Februar, den Weg für das erste Bundes-Tariftreuegesetz frei gemacht. Die Länder haben am 27. März 2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmenden die einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Doch es gibt auch kritische Stimmen. Einzelheiten zu den neuen Regelungen, lesen Sie hier. 

Was heißt eigentlich Tariftreue? 

Tariftreue bedeutet, dass ein Arbeitgeber sich verpflichtet, die in einem Tarifvertrag festgelegten Bedingungen einzuhalten – auch dann, wenn er selbst nicht unmittelbar tarifgebunden ist. Das umfasst typischerweise: 

  • Zahlung der tarifvertraglich festgelegten Löhne und Gehälter 
  • Einhaltung der Arbeitszeiten und sonstigen Arbeitsbedingungen 
  • Beachtung weiterer tariflicher Standards (z. B. Urlaub, Zuschläge) 


Der Begriff spielt vor allem eine Rolle bei öffentlichen Aufträgen: Viele Bundesländer haben Tariftreuegesetze, die vorschreiben, dass Unternehmen nur dann öffentliche Aufträge erhalten, wenn sie nachweisen, dass sie sich an bestimmte (tarifliche oder gesetzliche) Mindeststandards halten.
 

Die wichtigsten Inhalte 

Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmenden künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen und Schwellenwerte, die den Kreis der Firmen, die unter das Gesetz fallen werden, reduzieren. Die Bundesregierung will Aufträge des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben, die tarifliche Standards gewährleisten. Zudem müssen sie sicherstellen, dass das auch mögliche Subunternehmen tun. Die Bundesregierung will damit einen Anreiz für mehr Tarifbindung schaffen. 

Kritik aus Politik, Wirtschaft und Praxis 

Kritische Stimmen behaupten: Das Tariftreuegesetz stärkt Bindung nicht. Das Gegenteil sei der Fall: Auch in den Bundesländern, in denen es bereits ein Tariftreuegesetz gibt, ist die Tarifbindung rückläufig. Das Gesetz löst kein Problem, sondern schafft nur mehr Bürokratie. Auch der Schwellenwert bei der Auftragsvergabe und die Ausnahmen werden ins Gericht genommen. Der Geltungsbereich des Gesetzes werde dadurch drastisch eingeschränkt. Kleinere und mittlere Unternehmen könnten durch größere verdrängt werden. Zum Beispiel, weil es ihnen häufig schwerer fällt, Tariflöhne wirtschaftlich abzubilden. Auch sind sie eher mit dem bürokratischen Aufwand überfordert. Ein Experte sagt sogar: „Wenn der Bund weniger Angebote erhält und höhere Preise an große Unternehmen zahlt, wird der Steuerzahler dafür aufkommen müssen“. 

Fazit 

Das neue Tariftreuegesetz des Bundes soll sicherstellen, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen tarifliche Arbeitsbedingungen einhalten und damit fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen. Ziel ist es, Lohndumping zu verhindern und tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb zu stärken. Gleichzeitig gibt es jedoch Kritik: Einige Experten bezweifeln, dass das Gesetz tatsächlich zu mehr Tarifbindung führt, und warnen vor zusätzlicher Bürokratie sowie möglichen Nachteilen für kleinere und mittlere Unternehmen. Ob das Gesetz seine Ziele erreicht, oder eher zu höheren Kosten und weniger Wettbewerb führt, wird sich daher erst in der praktischen Umsetzung zeigen.

Quellen:
Pressemitteilung des BMAS vom 06.08.2025
Deutscher Bundestag, Meldung vom 25.02.2026
Institut der deutschen Wirtschaft 

 

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Ines Heinsius ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Fort- und Weiterbildung für Betriebsräte tätig. Neben der Konzeption und Entwicklung von Seminaren und Kongressen gehören sowohl die Kundenberatung zu Seminarinhalten und Schulungsanspruch als auch die Recherche und das Texten von redaktionellen Beiträgen zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit. Ines Heinsius schreibt außerdem als freie Autorin regelmäßig Artikel für eine Fachzeitschrift für Betriebsräte.

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