Krankschreibung ab dem ersten Tag: Das plant die Koalition

KW 29 – aas Blog – Krankschreibung ab dem ersten Tag: Das plant die Koalition
Ines Heinsius
Ines Heinsius | 13.07.2026
Volljuristin in der Rechtsabteilung der aas Akademie

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung über die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bisher erst ab dem vierten Tag. Das könnte sich bald ändern. Doch wie kam es zu dieser Entscheidung. Und was bedeutet sie für Arbeitnehmer und Betriebsräte? 

Geplante Änderungen 

Grund des Ganzen sind die angeblich hohen Fehlzeiten in Unternehmen. Angesichts derer sollen die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten nach Plänen der schwarz-roten Koalition verschärft werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits im vergangenen Jahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt. Schuld daran soll die Option der telefonischen Krankschreibung sein, die es seit Ende 2023 gibt, um die Arztpraxen zu entlasten. Und obwohl verschiedene Untersuchungen immer wieder gezeigt hatten, dass die telefonische Krankschreibung nicht für den hohen Krankenstand verantwortlich ist, soll es diese Möglichkeit bald nicht mehr geben. Eingeführt werden soll außerdem auch die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung. Ausnahmen sollen auf Betriebsebene möglich sein, so der Bundeskanzler. 

Kritik ist mehr als laut 

Schlagwörter wie „gesundheitspolitische Fehlentscheidung“, „Angriffe auf kranke Beschäftigte“, „unnötige Bürokratie“, Misstrauenserklärung gegenüber Arbeitnehmenden“, „Komplette Überbelastung der Arztpraxen wird billigend in Kauf genommen“ sind nur einige, die derzeit Kritiker äußern. Zur nötigen Krankschreibung am ersten Tag heißt es: „Es grenzt an Irrsinn, abertausende Menschen zusätzlich in die Praxen zu jagen für das reine Ausfüllen von Zetteln. Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat gehört ins Bett und nicht in die übervolle Praxis.“, so Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).  

Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie Fraktion Die Linke im Bundestag sagt dazu: „Wer die telefonische Krankschreibung abschafft und Menschen vom ersten Krankheitstag an unter Generalverdacht stellt, stärkt nicht die Wirtschaft, sondern den Druck auf Arbeitnehmer*innen.“ 

Argumente der Befürworter 

Auch wenn die Kritik derzeit deutlich überwiegt, gibt es durchaus Argumente, mit denen die Bundesregierung und Befürworter die Reform begründen. Die Koalition verfolgt mit den geplanten Änderungen das Ziel, den hohen Krankenstand zu senken und missbräuchliche Krankmeldungen einzudämmen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag soll für mehr Verbindlichkeit sorgen und Beschäftigte von unbegründeten Fehlzeiten abhalten. Gleichzeitig wird argumentiert, dass dadurch Kolleginnen und Kollegen entlastet werden, die kurzfristige Ausfälle auffangen müssen. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung wird zudem als Rückkehr zu den vor der Corona-Pandemie geltenden Regelungen verstanden. Außerdem soll eine frühzeitige ärztliche Untersuchung dazu beitragen, Erkrankungen schneller zu erkennen und angemessen zu behandeln. (Quelle: tagesschau.de) 

Bedeutung für den Betriebsrat 

Auch Betriebsräte sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Zwar können Arbeitgeber bereits heute verlangen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird. Sollte eine entsprechende gesetzliche Regelung eingeführt werden, wäre zu prüfen, welche Auswirkungen sie auf betriebliche Abläufe und bestehende Regelungen hat und ob betriebliche Ausnahmen sinnvoll vereinbart werden können. 

Fazit 

Ob die geplanten Änderungen tatsächlich kommen, bleibt abzuwarten. Schon jetzt zeigt die Debatte jedoch, wie unterschiedlich die Interessen von Politik, Arbeitgebern, Beschäftigten und Ärzteschaft bewertet werden. Für Arbeitnehmer würde eine Krankschreibungspflicht ab dem ersten Krankheitstag in vielen Fällen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Gleichzeitig warnen Ärzte vor einer weiteren Belastung der ohnehin stark ausgelasteten Praxen.

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Ines Heinsius
Ines Heinsius
Volljuristin in der Rechtsabteilung der aas Akademie

Ines Heinsius ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Fort- und Weiterbildung für Betriebsräte tätig. Neben der Konzeption und Entwicklung von Seminaren und Kongressen gehören sowohl die Kundenberatung zu Seminarinhalten und Schulungsanspruch als auch die Recherche und das Texten von redaktionellen Beiträgen zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit. Ines Heinsius schreibt außerdem als freie Autorin regelmäßig Artikel für eine Fachzeitschrift für Betriebsräte.

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13. Juli 2026

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