Erste Hilfe für die Psyche

Erste Hilfe Für Die Psyche
Ines Heinsius
Ines Heinsius | 25.08.2026
Volljuristin in der Rechtsabteilung der aas Akademie

Einen Kurs in Erster Hilfe macht man in der Regel, wenn es um den Führerschein geht oder auch als Arbeitnehmer, wenn man sich im Betrieb zum Ersthelfer (DGUV Vorschrift 1) ausbilden lässt. Spätestens dann ist man in der Lage, in Notsituationen die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Rettungskräfte sicher zu überbrücken und durch geeignete Sofortmaßnahmen Leben zu retten, Gesundheitsschäden zu begrenzen und Betroffene zu unterstützen. Diese Form der Ersten Hilfe zielt vor allem auf die Versorgung körperlicher Notfälle und Verletzungen ab. Doch was ist, wenn die Psyche in Not ist? Tatsächlich gibt es auf betrieblicher Ebene auch die Möglichkeit einer „Ersten Hilfe für die mentale Gesundheit“, also für Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Hier haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst. 

 

Inhalt der Maßnahme 

Bei der sogenannten „psychischen ersten Hilfe“ handelt es sich um betriebliche Angebote zur Sensibilisierung und Qualifizierung mit dem Ziel, Mitarbeitende mit psychischen Problemen und Krisen aus allen Lebensbereichen zu unterstützen. Dies beinhaltet die kollegiale Unterstützung bei seelischen Belastungen, das Begegnen und Beistehen mental instabiler Personen, die Sensibilisierung zu verschiedenen psychischen Störungen und die Information über professionelle Hilfsangebote. Diese Maßnahmen können sowohl von externen Anbietern und Dienstleistern durchgeführt werden, aber auch intern von entsprechend geschulten Kolleginnen und Kollegen. 

 

Empfehlungen für den betrieblichen Kontext 

Es wird empfohlen ein betriebliches Konzept zu erstellen, das Aufgaben, Rollen und den Einsatz definiert. Am besten ist es, wenn die „psychische erste Hilfe“ an vorhandene betriebliche Strukturen für Hilfsangebote angedockt wird. Dazu gehört auch das Anknüpfen an bestehende Rollen und Beauftragte im Betrieb, zum Beispiel: Führungskräfte, Personen in Schlüsselpositionen, Sozialberatung, Suchtbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte, Personal-/Mitarbeitervertretung, Vertrauensleute, BGM-Beauftragte, BEM-Beauftragte etc. 

Bei Angeboten zur sog. „psychischen ersten Hilfe“ handelt es sich in der Regel um freiwillige Angebote des Arbeitgebers, z. B. im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung.

 

Persönliche Eignung von Mitarbeitenden, die ausgebildet werden 

  • klares Aufgaben- und Rollenverständnis
  • eigene psychische Stabilität und Abgrenzungsfähigkeit
  • Vertrauenswürdigkeit
  • soziale Kompetenz
  • Einfühlungsvermögen
  • angemessene Nähe und Distanz im Umgang

 

Quelle: DGUV, Fachbereich Aktuell, FBGIB-009

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Ines Heinsius
Ines Heinsius
Volljuristin in der Rechtsabteilung der aas Akademie

Ines Heinsius ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Fort- und Weiterbildung für Betriebsräte tätig. Neben der Konzeption und Entwicklung von Seminaren und Kongressen gehören sowohl die Kundenberatung zu Seminarinhalten und Schulungsanspruch als auch die Recherche und das Texten von redaktionellen Beiträgen zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit. Ines Heinsius schreibt außerdem als freie Autorin regelmäßig Artikel für eine Fachzeitschrift für Betriebsräte.

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25. August 2026

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