Der eine will, der andere muss: Arbeiten während der Rente wird attraktiver

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Auch das Jahr 2026 hat im Arbeits- und Sozialrecht einige Neuerungen mit sich gebracht, so unter anderem auch für die Beschäftigung von Menschen, die bereits berentet sind. Hier gibt es künftig erfreuliche steuerliche Erleichterungen. Welche genau, lesen Sie hier. 

Aktivrente seit 01.01.2026 in Kraft  

Die Aktivrente ist da! Als Teil des Rentenpakets, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken möchte. Das Aktivrentengesetz bringt aber keine neue Rentenart, wie man auf den ersten Blick meinen könnte.  

 

2.000 Euro pro Monat steuerfrei 

Durch die Reform können Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen des Regelaltersgrenze mit 67 Jahren bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei nicht selbstständiger Arbeit verdienen. Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei werden weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig, was die Sozialversicherungen finanziell stabilisiert.  

Wegfall des Anschlussverbots 

Der Wegfall des Anschlussverbots ist eine arbeitsmarktrechtliche Voraussetzung für die Aktivrente. Danach können Arbeitnehmer, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, befristet beim selben Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden, ohne dass dafür ein Sachgrund notwendig ist. Damit soll ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden.  

Quelle: Bundesrat Kompakt, Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1060. Sitzung am 19.12.2025 sowie Deutsche Rentenversicherung. Hier geht es zum Beitrag.

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